Gut versichert
Neuer Gefahrtarif der BG BAU
Zum 1. Januar 2024 tritt der 4. Gefahrtarif der BG BAU in Kraft. Er dient dazu, die finanziellen
Lasten durch Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten, abgestuft nach den einzelnen Gefährdungsrisiken, auf die Unternehmen der Bauwirtschaft zu verteilen.