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Die Sonne ist gefährlich. Natürliche UV-Strahlung kann Haut und Augen schädigen und Hautkrebs verursachen. Hitze wiederum belastet den Kreislauf und verschiedene Organe – im schlimmsten Fall mit tödlichen Folgen. Das Wissen über diese Gefährdungen durch Sonne und Hitze sowie über sinnvolle Schutzmaßnahmen ist inzwischen bei vielen Unternehmen und Beschäftigten in der Baubranche und den baunahen Dienstleistungen angekommen. Allerdings gehen die Zahlen von weißem Hautkrebs weiter in die Höhe, und im Zuge des Klimawandels kommt es zu mehr und längeren Hitzeperioden. Unternehmen sollten daher die Vorbereitungen und Maßnahmen im eigenen Betrieb regelmäßig auf den Prüfstand stellen und bei Bedarf anpassen oder ergänzen. Nutzen Sie hierfür unsere Checklisten und Angebote!
Hitze und UV-Strahlung sind nicht über den gesamten Sommer gleich stark – ein bewölkter Himmel bedeutet nicht automatisch eine geringe UV-Belastung. Auch die als besonders anstrengend empfundene schwüle Hitze kann ohne direkte Sonneneinstrahlung entstehen. Nutzen Sie Wetter- Apps fürs Smartphone, die vor Hitze warnen und die Belastung durch UV-Strahlung anzeigen. Ab Stufe 3 des UV-Index sind Schutzmaßnahmen nötig, ab Stufe 6 gilt die UV-Belastung als hoch. Zur Frage, ab wann Hitze und UV-Strahlung gesundheitsgefährdend sind, können Sie sich auch von Ihrer Betriebsärztin oder Ihrem Betriebsarzt beraten lassen. Beschäftigten, die regelmäßig eine Stunde oder mehr pro Tag im Freien arbeiten, müssen Sie außerdem eine arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten. Wenn Ihr Unternehmen dem Arbeitsmedizinisch-Sicherheitstechnischen Dienst (ASD) der BG BAU angeschlossen ist, können Sie sich von den Betriebsärztinnen und Betriebsärzten des AMD der BG BAU in allen arbeitsmedizinischen Belangen beraten lassen und dort auch Vorsorgen buchen.
Aufsichtspersonen und andere BG BAU-Gesichter geben Tipps zur Arbeitssicherheit und für gesundes Arbeiten auf dem Bau. Schauen Sie vorbei - eine Registrierung ist beim Verwenden von Webbrowsern nicht notwendig:
schien die Sonne in Deutschland im Durchschnitt im Jahr 2024. Umgerechnet sind dies über 140 Tage mit jeweils zwölf Sonnenstunden. Aufgrund der Gesundheitsrisiken durch die Sonnenstrahlung sollten Unternehmen von März bis Oktober den UV-Index im Blick halten. Ab einem UV-Index 3 sind entsprechende Schutzmaßnahmen notwendig.
Arbeitgeber sind gemäß § 3 des Arbeitsschutzgesetzes für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten verantwortlich. Daher sind sie auch verpflichtet, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Sonne und Hitze zu schützen. UV-Schutzkleidung, Kopfschutz sowie Brille gelten als Persönliche Schutzausrüstung (PSA) und sind daher vom Arbeitgeber bereitzustellen. UV-Schutzcreme ist eine ergänzende Schutzmaßnahme gegen UV-Strahlung und muss daher bei Bedarf ebenfalls vom Arbeitgeber gestellt werden. Gemäß Arbeitsstättenverordnung haben Beschäftigte auf Baustellen – unabhängig von der Außentemperatur – Anspruch auf Zugang zu Trinkwasser oder alkoholfreien Getränken. Bei Tätigkeiten in Arbeitsräumen müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ab einer Lufttemperatur von 30 Grad Celsius den Beschäftigten Getränke zur Verfügung stellen sowie weitere Maßnahmen gegen Hitze ergreifen.
UV-Schutzpaket: kostenloses Starterset für Beschäftigte mit UV-Schutzcreme und weiteren nützlichen Bestandteilen.
Arbeitsschutzprämien: finanzielle Zuschüsse für die Anschaffung von Wetterschutzzelten oder individuellem UV- und Hitzeschutz.
Unterweisungshilfen, Videos, Plakate und mehr: kurzweilige und zeitgemäße Informationsmaterialien für Ihren Betrieb, zum Beispiel zum Aushängen und Unterweisen.
Hitzeaktionspläne für Indoor- und Outdoor-Baustellen: Hinweise, Tipps und Vorlagen für alle, die sich systematisch auf die nächsten Hitzewellen vorbereiten wollen.
Aufsichtsperson der BG BAU
„Schon 'nen Plan für den Sommer? – Mit den Hitzeaktionsplänen für Indoor- und Outdoor-Baustellen haben Sie einen Maßnahmenplan als Checkliste, wie Sie Ihre Beschäftigten vor den Folgen von Hitze und UV-Strahlen schützen können.“
12. Juni 2025