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Wie guter Sonnen- und Hitzeschutz gelingt

Sonne und Hitze bei der Arbeit belasten und können auch langfristig negative Folgen für die Beschäftigten haben. Nutzen Sie unsere Checklisten und Angebote, um Ihre Schutzmaßnahmen für das Sommerhalbjahr zu überprüfen und anzupassen.

Die Sonne ist gefährlich. Natürliche UV-Strahlung kann Haut und Augen schädigen und Hautkrebs verursachen. Hitze wiederum belastet den Kreislauf und verschiedene Organe – im schlimmsten Fall mit tödlichen Folgen. Das Wissen über diese Gefährdungen durch Sonne und Hitze sowie über sinnvolle Schutzmaßnahmen ist inzwischen bei vielen Unternehmen und Beschäftigten in der Baubranche und den baunahen Dienstleistungen angekommen. Allerdings gehen die Zahlen von weißem Hautkrebs weiter in die Höhe, und im Zuge des Klimawandels kommt es zu mehr und längeren Hitzeperioden. Unternehmen sollten daher die Vorbereitungen und Maßnahmen im eigenen Betrieb regelmäßig auf den Prüfstand stellen und bei Bedarf anpassen oder ergänzen. Nutzen Sie hierfür unsere Checklisten und Angebote!

Verlagern, verschatten, bedecken

    • Arbeitsplätze nach innen verlagern, zum Beispiel durch Vorfertigung in Hallen.
    • Außenarbeitsplätze verschatten, zum Beispiel mit Sonnensegeln oder Wetterschutzzelten.
    • Randzeiten zum Arbeiten im Freien nutzen –Zeiten mit hohem Sonnenstand und starker UV-Strahlung (11–16 Uhr) meiden.
    • Sonnenbrillen mit UV-Schutz beschaffen.
    • Beschäftigte mit langer UV-Funktionskleidung ausstatten.
    • Kopfbedeckung beziehungsweise Helm mit Nackenschutz zur Verfügung stellen.
    • UV-Schutzcreme mit Faktor 50 zur Verfügung stellen.
    • Beschäftigte frühzeitig im Umgang mit Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und zu weiteren Schutzmaßnahmen unterweisen.
    • Hitzeaktionsplan für den eigenen Betrieb erstellen.
    • Hitzetoleranz von Beschäftigten erhöhen, etwa durch schrittweise Steigerung des Arbeitspensums bei hohen Temperaturen.
    • Ventilatoren und Klimaanlagen einsetzen, um Arbeitsplätze und Pausenräume zu durchlüften und abzukühlen.
    • Vermehrte Trinkpausen ermöglichen.
    • Trinkwasser oder andere alkoholfreie Getränke zur Verfügung stellen.
Ein Bauarbeiter trinkt Wasser auf einer Baustelle.
Bild: huntspy - stock.adobe.com

Gefährdung richtig einschätzen 

Hitze und UV-Strahlung sind nicht über den gesamten Sommer gleich stark – ein bewölkter Himmel bedeutet nicht automatisch eine geringe UV-Belastung. Auch die als besonders anstrengend empfundene schwüle Hitze kann ohne direkte Sonneneinstrahlung entstehen. Nutzen Sie Wetter- Apps fürs Smartphone, die vor Hitze warnen und die Belastung durch UV-Strahlung anzeigen. Ab Stufe 3 des UV-Index sind Schutzmaßnahmen nötig, ab Stufe 6 gilt die UV-Belastung als hoch. Zur Frage, ab wann Hitze und UV-Strahlung gesundheitsgefährdend sind, können Sie sich auch von Ihrer Betriebsärztin oder Ihrem Betriebsarzt beraten lassen. Beschäftigten, die regelmäßig eine Stunde oder mehr pro Tag im Freien arbeiten, müssen Sie außerdem eine arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten. Wenn Ihr Unternehmen dem Arbeitsmedizinisch-Sicherheitstechnischen Dienst (ASD) der BG BAU angeschlossen ist, können Sie sich von den Betriebsärztinnen und Betriebsärzten des AMD der BG BAU in allen arbeitsmedizinischen Belangen beraten lassen und dort auch Vorsorgen buchen.

Die Aufsichtsperson Denny Hillert zeigt anhand einer Melone wie gut ein Schutzhelm den Kopf schützt. Sein Oberkörper ist auf ein Smartphone montiert.
Bild: Jan-Peter Schulz, Roman Samokhin - stock.adobe.com

Unser TikTok-Infotainment: kompakt und unterhaltsam!

Aufsichtspersonen und andere BG BAU-Gesichter geben Tipps zur Arbeitssicherheit und für gesundes Arbeiten auf dem Bau. Schauen Sie vorbei - eine Registrierung ist beim Verwenden von Webbrowsern nicht notwendig:

www.tiktok.com/@bg_bau

 

Wetter-App auf Display eines Mobiltelefons.
Bild: LOOKSLIKEPHOTO.COM - stock.adobe.com
Illustration der Zahl 1700 mit Sonne.
Bild: Franziska Mayer - HAAS Publishing

schien die Sonne in Deutschland im Durchschnitt im Jahr 2024. Umgerechnet sind dies über 140 Tage mit jeweils zwölf Sonnenstunden. Aufgrund der Gesundheitsrisiken durch die Sonnenstrahlung sollten Unternehmen von März bis Oktober den UV-Index im Blick halten. Ab einem UV-Index 3 sind entsprechende Schutzmaßnahmen notwendig.

Wie ist die rechtliche Situation? 

Arbeitgeber sind gemäß § 3 des Arbeitsschutzgesetzes für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten verantwortlich. Daher sind sie auch verpflichtet, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Sonne und Hitze zu schützen. UV-Schutzkleidung, Kopfschutz sowie Brille gelten als Persönliche Schutzausrüstung (PSA) und sind daher vom Arbeitgeber bereitzustellen. UV-Schutzcreme ist eine ergänzende Schutzmaßnahme gegen UV-Strahlung und muss daher bei Bedarf ebenfalls vom Arbeitgeber gestellt werden. Gemäß Arbeitsstättenverordnung haben Beschäftigte auf Baustellen – unabhängig von der Außentemperatur – Anspruch auf Zugang zu Trinkwasser oder alkoholfreien Getränken. Bei Tätigkeiten in Arbeitsräumen müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ab einer Lufttemperatur von 30 Grad Celsius den Beschäftigten Getränke zur Verfügung stellen sowie weitere Maßnahmen gegen Hitze ergreifen.

Unterstützungsangebote der BG BAU


UV-Schutzpaket: kostenloses Starterset für Beschäftigte mit UV-Schutzcreme und weiteren nützlichen Bestandteilen.

Arbeitsschutzprämien: finanzielle Zuschüsse für die Anschaffung von Wetterschutzzelten oder individuellem UV- und Hitzeschutz.

Unterweisungshilfen, Videos, Plakate und mehr: kurzweilige und zeitgemäße Informationsmaterialien für Ihren Betrieb, zum Beispiel zum Aushängen und Unterweisen.

Hitzeaktionspläne für Indoor- und Outdoor-Baustellen: Hinweise, Tipps und Vorlagen für alle, die sich systematisch auf die nächsten Hitzewellen vorbereiten wollen.
 

Porträt Susanne Iberle mit Schutzhelm und Sonnenbrille, Aufsichtsperson der BG BAU.
Bild: BG BAU

Praxistipp von Susanne Iberle

Aufsichtsperson der BG BAU

„Schon 'nen Plan für den Sommer? – Mit den Hitzeaktionsplänen für Indoor- und Outdoor-Baustellen haben Sie einen Maßnahmenplan als Checkliste, wie Sie Ihre Beschäftigten vor den Folgen von Hitze und UV-Strahlen schützen können.“

12. Juni 2025

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