Aus Unfällen lernen

Arbeitsbühne stürzt um

Unfälle sind oft auf mangelnde Vorbereitung zurückzuführen. Treffen Sie im Vorfeld die richtigen Sicherheitsmaßnahmen, um sich und Ihre Beschäftigten zu schützen.

Zwei Glaser hatten die Aufgabe, in einer Produktionshalle beschädigte Glasscheiben in fünf Metern Höhe auszutauschen. Dazu bauten sie eine fahrbare Arbeitsbühne auf, die für verschiedene Arbeitshöhen eingesetzt werden kann. Der Vorarbeiter reichte dem Gesellen auf der oberen Ebene die Glasscheiben an. Durch das Gewicht geriet die fahrbare Arbeitsbühne trotz festgestellter Rollen ins Wanken und stürzte mit dem Gesellen um. Dieser erlitt mehrere Knochenbrüche und konnte ein Jahr lang nicht arbeiten.

Illustration eines Lautsprechers mit Briefen.
Bild: Julien Eichinger - stock.adobe.com

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Unfälle entstehen oft durch mangelhafte Vorbereitung. Treffen Sie im Vorfeld die richtigen Sicherheitsmaßnahmen:

  • Nehmen Sie vorab mit einer Gefährdungsbeurteilung mögliche Risiken in den Blick und legen Sie entsprechende Sicherungsmaßnahmen fest.
  • Im hier beschriebenen Fall sieht die Herstellerfirma die Aufbauvariante mit zwei Fahrbalken und dem Anbringen von Ballastgewichten vor.
  • Sorgen Sie dafür, dass die Aufbau- und Verwendungsanleitung bekannt ist. Besprechen Sie mit dem Team, wie die einzelnen Schritte beim Aufbau einer fahrbaren Arbeitsbühne erfolgen sollen – insbesondere bei Modellen mit unterschiedlichen Aufbaumöglichkeiten.
  • Achten Sie darauf, dass die Aufbau- und Verwendungsanleitung immer mitgenommen und befolgt wird.
  • Qualifizieren Sie Ihre Beschäftigten ausreichend und beauftragen Sie eine befähigte Person mit der Prüfung der Arbeitsbühne nach der Montage, bevor diese von Beschäftigten genutzt wird.
  • Vereinbaren Sie mit Ihren Beschäftigten, wann die Arbeiten grundsätzlich aus Sicherheitsgründen einzustellen sind. Denn keine Aufgabe ist so dringend oder so schnell zu erledigen, dass es sich lohnt, das eigene Leben oder das Leben anderer zu riskieren!


Nutzen Sie die „Bausteine“ der BG BAU für die Gefährdungsbeurteilung:

19. März 2025

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