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Seit 2024 sind neben etablierten Vollholzprodukten auch keilgezinkte Dachlatten am Markt erhältlich. In Zukunft ist zu erwarten, dass sie durch den Holzhandel vermehrt angeboten werden.
Die geltende Dachlattenvereinbarung, für Unternehmen des Dachdecker- und Zimmerer-Gewerks ein verlässlicher Maßstab, enthält bis dato ausschließlich Regelungen für Dachlatten aus einem Stück. Es handelt sich demnach um aus einem Stamm hergestellte Vollholzprodukte, die entweder nach DIN 4074-1 visuell bzw. nach DIN EN 14081-1 maschinell zu sortieren sind.
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Um nachhaltig und wirtschaftlich zu handeln, passen die Hersteller ihre Produktionsprozesse und Produkte an. Vor diesem Hintergrund sind nun auch aus mehreren Holzteilen bestehende keilverzinkte Dachlatten erhältlich. Sie müssen den Anforderungen für Bauprodukte nach DIN EN 15497 entsprechen. Zur Zertifizierung sind für diese Latten eine Flach- und Hochkant-Biegefestigkeit der Lattenquerschnitte auch als Standplatz (100 kg auf 15 cm in Feldmitte) nachzuweisen. Ihre Qualitäts- und Festigkeitskriterien entsprechen entweder einer visuellen Sortierung nach DIN 4074-1 oder bei maschineller Sortierung den Festigkeitsklassen nach DIN EN 338 (PDF, 135 KB).
Derzeit sind sich die beteiligten Branchenverbände im Gespräch, um zu beraten, wie die bestehende Dachlattenvereinbarung um keilgezinkte Dachlatten ergänzt werden kann. Vor allem geht es darum, wie die keilgezinkten Dachlatten eindeutig gekennzeichnet werden können, um sie von anderem Bauholz oder minderwertigen Produkten zu unterscheiden. Unternehmen erkennen geprüfte Dachlatten an der Ü- oder CE-Kennzeichnung des Materials in Verbindung mit der stirnseitig roten Farbkennzeichnung auf den Latten und bei den maschinell sortierten Dachlatten mit zusätzlichen Produkt-Kennzeichnungen auf der Dachlatte.
21. März 2025