Gut versichert

So geht’s: Arbeits- oder Wegeunfall melden

Meine Unternehmen und die BG BAU - Teil 2 der Serie "So geht's".

Mit unserer Serie „So geht’s“ möchten wir bei Aufgaben unterstützen, die Sie als Bau- oder Reinigungsunternehmen in Kontakt mit Ihrer Berufsgenossenschaft bringen. Nachdem es im ersten Teil der Serie darum ging, wie man ein Unternehmen bei der BG BAU anmeldet, steht heute das Thema „Anzeige eines Arbeits- oder Wegeunfalls“ im Fokus.

Die Aufsichtsperson Denny Hillert zeigt anhand einer Melone wie gut ein Schutzhelm den Kopf schützt. Sein Oberkörper ist auf ein Smartphone montiert.
Bild: Jan-Peter Schulz, Roman Samokhin - stock.adobe.com

Unser TikTok-Infotainment: kompakt und unterhaltsam!

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Infografik Unfallanzeige zur Meldung eines Arbeitsunfalls oder eines Wegeunfalls.
Bild: BG BAU
  • Eine Unfallanzeige an die Berufsgenossenschaft ist nicht bei jedem Arbeits- und Wegeunfall nötig, sondern nur, wenn Beschäftigte in der Folge mehr als drei Tage (Samstage, Sonntage und Feiertage zählen mit) arbeitsunfähig sind oder der Unfall tödlich endet.

  • Meldepflichtige Arbeits- und Wegeunfälle (siehe oben) sind der BG BAU innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Unfalls zu melden. Eine Ausnahme bilden tödliche Arbeitsunfälle oder Massenunfälle: Hier bittet die BG BAU um sofortige Mitteilung über unsere Hotline für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz: 0800 8020100.

  • Kommt es zu einem Arbeits- oder Wegeunfall einer oder eines Beschäftigten, müssen die Unternehmerin, der Unternehmer oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person dies an die zuständige Berufsgenossenschaft melden. Gemäß SGB VII § 193 ist es dabei erforderlich, folgende Akteure im Unternehmen einzubinden: Der Betriebsrat muss die Unfallanzeige mit unterschreiben, die Fachkraft für Arbeitssicherheit, die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt sowie die oder der Verunfallte erhalten je eine Kopie.

  • Nur wenn die BG BAU von einem Arbeits- oder Wegeunfall erfährt, kann sie ihrem gesetzlichen Auftrag nachkommen und sich um die medizinische und finanzielle Versorgung der betroffenen Versicherten kümmern. Auf Grundlage der Unfallmeldung prüft sie zudem, ob der Unfall in den Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung fällt oder nicht.

12. Juni 2025

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