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Ein ganz entscheidender Gefahrstoff ist sicherlich Asbest. Dieser ist in vielen älteren Gebäuden verbaut, an denen wir Tätigkeiten ausführen. Als Fachbetrieb wissen wir dabei, was wir tun, da wir bereits seit über 30 Jahren nach TRGS 519 für die Demontage von schwach und festgebundenem Asbest qualifiziert sind. Zum Schutz der Mitarbeiter und Anwohner arbeiten wir hier etwa mit Einhausungen, Absaug- und Unterdruckanlagen, persönlicher Schutzausrüstung und mehr.
Tatsächlich sprechen alle unsere Mitarbeiter gut Deutsch. Das heißt aber nicht, dass die Weitergabe von Informationen zur Arbeitssicherheit ein Selbstläufer ist. Hier setzen wir auf regelmäßige Unterweisungen, baustellenspezifische Arbeitsschutzbelehrungen sowie Team- und Einzelbesprechungen. Kommunikation ist für den Arbeitsschutz sehr wichtig und sollte unbedingt in einer Form erfolgen, die die Beschäftigten auch verstehen.
Es ist schwierig, sicher und fachgerecht zu arbeiten, wenn Unklarheit über die genauen Bedingungen herrscht. Wir sind auf die Mitarbeit der Bauherren und Gebäudebesitzer angewiesen. Von diesen benötigen wir frühzeitige und konkrete Hinweise, ob und welche Gefahrstoffe im Objekt vorhanden sein könnten. Vor diesem Hintergrund finden wir es äußerst bedenklich, dass das „Veranlasserprinzip“ aus der neuen Gefahrstoffverordnung gestrichen werden soll.
5. September 2024