Illustration einer Person, die die Brandschutzhelfer-Ausbildung erklärt.
Bild: Franziska Mayer - HAAS Publishing GmbH
Sicher arbeiten

Brandschutzhelferin und -helfer

Arbeitsschutz einfach erklärt – lesen Sie Teil 11 unserer Serie.

In unserer Serie „Arbeitsschutz einfach erklärt“ stellen wir zentrale Begriffe des Arbeitsschutzes möglichst kompakt und verständlich vor. Nachdem wir bereits mehrfach die „Profis“ im Arbeitsschutz wie die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) und den Betriebsarzt vorgestellt haben, nehmen wir nun die wichtige Rolle der Helferinnen und Helfer in den Blick – heute beim Thema Brandschutz.

Klaus M. leitet einen Installateurbetrieb mit sieben Beschäftigten. Als Firmensitz dient ihnen eine kleine Halle, in der Material, Werkzeug und zwei Büroräume untergebracht sind. Da der Firmeninhaber als Gruppenführer bei der freiwilligen Feuerwehr aktiv ist, weiß er um die alltägliche Gefahr durch Brände, die etwa durch alte Kabel, Funkenflug oder defekte Akkus verursacht werden können.

Illustration einer Person, die die Brandschutzhelfer-Ausbildung erklärt.
Bild: Franziska Mayer - HAAS Publishing GmbH

Damit auch in seiner Abwesenheit Brände schnell bekämpft werden und alle Personen das Gebäude zügig verlassen können, fragt er zwei langjährige Mitarbeiter, ob sie Brandschutzhelfer werden wollen. Die beiden willigen ein und werden kurze Zeit später von ihrem Chef einen halben Tag lang mit den wichtigsten Themen des Brandschutzes vertraut gemacht. Dazu gehört auch eine Begehung aller Räumlichkeiten, um Fluchtwege und die Standorte der Feuerlöscher zu besprechen, sowie eine praktische Löschübung im Freien.

Illustration eines Lautsprechers mit Briefen.
Bild: Julien Eichinger - stock.adobe.com

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Die wichtigsten Fragen und Antworten

  • Brände können schnell und überall entstehen. Unternehmen sollten sich daher gut und umfassend auf diese Gefährdung vorbereiten. Ein wichtiger Bestandteil des betrieblichen Brandschutzes sind die Brandschutzhelferinnen und Brandschutzhelfer. Im Alltag tragen sie dazu bei, Brandgefahren in ihrem Arbeitsbereich zu erkennen sowie Flucht- und Rettungswege freizuhalten. Sie haben auch die Löscheinrichtungen im Blick und melden, wenn hier etwas fehlt oder ersetzt werden muss. Im Brandfall sollen sie Entstehungsbrände bekämpfen, ohne sich dabei selbst zu gefährden. Außerdem ist es ihre Aufgabe, bei der Evakuierung von Personen zu helfen.

  • Jedes Unternehmen, das über eigene Gebäude, Lagerhallen, Werkstätten oder stationäre Baustelleneinrichtungen wie Baubüros oder Unterkünfte verfügt, ist verpflichtet, Brandschutzhelferinnen und Brandschutzhelferi n ausreichender Anzahl zu benennen und fachkundig zu unterweisen. Die Vorgabe ist also vor allem für den eigenen Firmensitz sowie größere Baustellen mit festen Einrichtungen relevant. Die notwendige Anzahl an Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Bei normaler Brandgefährdung ist laut Arbeitsstättenverordnung ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ausreichend. Es sollte immer mindestens eine Brandschutzhelferin oder ein Brandschutzhelfer vor Ort sein. Da es häufiger zu Abwesenheiten durch Urlaub, Krankheit und Außeneinsätze kommt, ist es sinnvoll, mehrere Brandschutzhelfende pro Standort oder Gebäude zu benennen.

  • Brandschutzhelfende können innerhalb oder außerhalb des Betriebs ausgebildet werden. Erforderlich ist dabei aber immer geeignetes Lehrpersonal. Im eigenen Unternehmen können die oder der Brandschutzbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit Brandschutzausbildung, Personen mit einem Studium in der Fachrichtung Brandschutz oder Mitglieder der Feuerwehr mit abgeschlossenem Lehrgang zum Gruppenführer die Ausbildung übernehmen. Daneben bieten verschiedene Organisationen und Firmen Brandschutzhelfer-Lehrgänge an. Die Kosten hierfür trägt der Arbeitgeber, es gibt keine Erstattung durch die gesetzliche Unfallversicherung.

  • Die Ausbildung zur Brandschutzhelferin oder zum Brandschutzhelfer erfolgt mindestens in zwei Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Neben der Theorie ist auch ein praktischer Teil vorgeschrieben (siehe Infografik oben). Danach sollte vor Ort noch eine Einweisung in die jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten erfolgen. Damit das Gelernte nicht in Vergessenheit gerät, empfiehlt es sich, den Kurs alle zwei bis fünf Jahre zu wiederholen. Die Gefährdungsbeurteilung gibt Hinweise, falls eine frühere Auffrischung notwendig ist – etwa, wenn sich etwas an der Ausstattung der Firmengebäude oder der Brandschutzanlage geändert hat.

20. Dezember 2024

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