Axel Droppelmann, Versichertenvertreter, HEITKAMP Brückenbau GmbH.
Bild: BG BAU
Aus der Praxis für die Praxis

Stimmen aus der Selbstverwaltung der BG BAU: Axel Droppelmann

Versichertenvertreter, HEITKAMP Brückenbau GmbH.

Herr Droppelmann, der Arbeitsalltag auf der Baustelle ist häufig hektisch und unübersichtlich. Wie kann man dabei auch noch auf Gefahren von oben achten?

Sicherheit auf der Baustelle lässt sich nur gemeinsam erreichen. Das bedeutet, dass zum Beispiel der Kranfahrer seine Lasten nicht über Personen bewegen sollte. Aber auch die übrigen Beschäftigten sind gefordert. Schon unseren Azubis bringe ich bei, dass sie immer ein Auge nach oben haben sollten. Gefahren können auf der Baustelle schnell und überall entstehen. Daher heißt es, immer aufmerksam zu sein und sich nicht etwa durch ein Handy ablenken zu lassen.

Die Aufsichtsperson Denny Hillert zeigt anhand einer Melone wie gut ein Schutzhelm den Kopf schützt. Sein Oberkörper ist auf ein Smartphone montiert.
Bild: Jan-Peter Schulz, Roman Samokhin - stock.adobe.com

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Was sollten Beschäftigte tun, wenn sie merken, dass sie unsicher oder unaufgeräumt sind?

Hier sollten Beschäftigte den Mut haben, „Stopp“ zu sagen und das Gerüst nicht mehr betreten. Die Missstände melden sie am bestens umgehend an ihren Vorgesetzten. Darüber hinaus halte ich es für eine zentrale Aufgabe von Vorarbeitern oder Polieren, sich zu Beginn eines Arbeitstages selbst ein Bild von allen sicherheitsrelevanten Bereichen einer Baustelle zu machen und etwa Gerüste abzugehen sowie Leitern und Treppen zu prüfen.


Helme können vor herabfallenden Gegenständen schützen, werden aber nicht immer getragen. Welche Möglichkeiten sehen Sie, dies zu ändern?

Meiner Erfahrung nach lohnt es sich, die Beschäftigten bei der Auswahl der Helme einzubinden. Wenn sie sich zum Beispiel die Farbe aussuchen dürfen, erhöht das spürbar ihre Motivation, die Helme später auch zu tragen. Betriebe können außerdem in der Baustellenordnung festschreiben, dass Helme Pflicht sind. Aber nicht nur Helme schützen vor herabfallenden Gegenständen. Auch Warnkleidung ist ein wichtiger Teil der PSA und trägt dazu bei, dass die Beschäftigten etwa vom Kran- oder Baggerfahrer gesehen werden.

12. Dezember 2024

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