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Mit dem elektronischen Lohnnachweis melden Unternehmen verschiedene Informationen an die BG BAU: die Anzahl der versicherten Personen, die Arbeitsentgelte sowie die geleisteten Arbeitsstunden. Der Lohnnachweis ist eine wesentliche Grundlage für die Berechnung des Beitrags zur gesetzlichen Unfallversicherung. Erforderlich sind die meldepflichtigen Arbeitsentgelte und Arbeitsstunden aller Versicherten, also auch die der Aushilfen, Teilzeitkräfte und Auszubildenden. Die Daten können über ein Entgeltabrechnungsprogramm oder über die Ausfüllhilfe SV-Meldeportal übermittelt werden. Vor der Abgabe des Lohnnachweises müssen Unternehmen den Stammdatenabruf für das Beitragsjahr 2024 durchführen. Für Unternehmen, die im Meldejahr keine Beschäftigten hatten, entfällt die Meldepflicht und bereits durchgeführte Stammdatenabrufe sind zu stornieren. Der Lohnnachweis muss bis spätestens 16. Februar 2025 bei der BG BAU eingegangen sein.
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12. Dezember 2024