Sicher arbeiten

Gebäudereinigung erhält neue lebenswichtige Regeln

Die lebenswichtigen Regeln für das Gebäudereiniger-Handwerk wurden vor Kurzem angepasst. Grund dafür sind neue Unfallschwerpunkte, denen nun ebenfalls mithilfe der Regeln begegnet werden soll.

Die lebenswichtigen Regeln der BG BAU gibt es für verschiedene Gewerke. Sie enthalten wichtige Tipps für Beschäftigte, um sicher und gesund durch den Arbeitsalltag zu kommen. Unternehmen können sie als Grundlage für Unterweisungen, als Aushänge oder auch für eine gemeinsame betriebliche Erklärung zwischen Belegschaft und Führungskräften nutzen.

Illustration eines Lautsprechers mit Briefen.
Bild: Julien Eichinger - stock.adobe.com

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Die neue Regel Nummer 1 thematisiert – um Durchstürzen vorzubeugen – Reinigungsarbeiten auf nicht durchtrittsicheren Dachbauteilen. Als Beispiel wird eine sichere Standposition gezeigt, von der eine Person ein Lichtband reinigt. Der Abstand beträgt mindestens zwei Meter.

Zwei weitere Regeln wurden inhaltlich überarbeitet: „Vor Reinigungsarbeiten Maschinen ausstellen und gegen Wiedereinschalten sichern“ sowie „Teleskopstangensysteme als Leiteralternative verwenden“. Grundbotschaft der lebenswichtigen Regeln: „Bei schweren Sicherheitsmängeln sagen wir ‚STOPP!‘, wir sorgen zuerst für Sicherheit, bevor wir weiterarbeiten.“

 

Unterschrift für mehr Sicherheit leisten – so geht’s:

Der erste Schritt ist das Bekenntnis von Ihnen und Ihren Mitarbeitenden zu den lebenswichtigen Regeln: Laden Sie das für Ihr Gewerk passende Dokument mit den Regeln herunter, sprechen Sie darüber mit Ihren Beschäftigten im Betrieb, unterzeichnen Sie es gemeinsam und stellen Sie es auf Ihre Website.

So zeigen Sie allen: Wir übernehmen Verantwortung für uns und für andere. Wir stärken unser Risikobewusstsein und wir geben aufeinander acht.

Dazu gehört auch, dass jede oder jeder – vom Lehrling bis zum Meister – „STOPP!“ sagt, wenn ihnen selbst oder anderen Gefahren drohen: weil zum Beispiel Sicherungen bei Arbeiten in der Nähe von nicht durchtrittsicheren Lichtplatten fehlen, weil Maschinen nicht gegen Wiedereinschalten gesichert sind oder weil keine sicheren Alternativen zu Leitern verwendet werden.

Weitere Informationen finden sich auf der Webseite der Kampagne BAU AUF SICHERHEIT. BAU AUF DICH.
 

 

Das sind die lebenswichtigen Regeln für die Gebäudereinigung:

  • Ein Gebäudereiniger entfernt Schmutz von einem nicht durchtrittssicheren Dachelement und steht dabei sicher außerhalb des Gefahrenbereichs.
    Bild: Meyle+Müller GmbH+Co. KG - BG BAU

    Wir führen Reinigungsarbeiten außerhalb des Gefahrenbereichs aus. Nicht durchtrittsichere Dachbauteile erfordern Schutzmaßnahmen.

  • Eine Person betätigt an einer Maschine den Sicherungsknopf gegen Wiedereinschalten.
    Bild: Meyle+Müller GmbH+Co. KG - BG BAU

    Wir sichern Maschinen gegen Wiedereinschalten. Wir arbeiten mit sicheren Zugängen und Standplätzen.

  • Zwei Glasreiniger arbeiten sicher an einer Absturzkante.
    Bild: H.ZWEI.S Werbeagentur GmbH / (c) BG BAU

    Wir sichern uns an Absturzkanten.

  • Ein Glasreiniger arbeitet mit einem Stangensystem an einem oben gelegenen Fenster.
    Bild: Meyle+Müller GmbH+Co. KG - BG BAU

    Wir verwenden Leitern nur, wenn es keine sichere Alternative gibt. Wir sichern Leitern gegen Wegrutschen und Umkippen.

  • Eine Reinigungsperson reinigt eine mit einem Gitter gegen Absturz gesicherte Lichtkuppel.
    Bild: H.ZWEI.S Werbeagentur GmbH / (c) BG BAU

    Wir sichern uns bei Lichtkuppeln, Öffnungen und nicht durchbruchsicheren Glasdächern gegen Absturz.

  • Eine Gebäudereinigerin trägt Handschuhe und wischt eine Wand mit Fliesen.
    Bild: H.ZWEI.S Werbeagentur GmbH / (c) BG BAU

    Wir vermeiden direkten Kontakt mit Reinigungs- sowie Pflegemitteln und achten auf die richtige Dosierung.

  • Zwei Gebäudereiniger wischen einen Boden. Ein Warnschild weist dabei auf die Rutschgefahr hin.
    Bild: H.ZWEI.S Werbeagentur GmbH / (c) BG BAU

    Wir sorgen für sichere Verkehrswege und kennzeichnen Bereiche, auf denen Stolper-, Rutsch- oder Sturzgefahr besteht.

13. Juni 2024

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