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Die Unternehmen der Bauindustrie, die in diesem Marktsegment tätig sind, werden nur qualifizierte Beschäftigte einsetzen und gewährleisten, dass die Schutzmaßnahmen risikoabhängig im Sinne der TRGS 519 umgesetzt werden. Eingesetzt werden insbesondere abgesaugte Maschinen, Bauentstauber sowie Unterdruckhaltegeräte der Staubklasse H, Staubschutztüren und Atemschutz. Die BG BAU fördert mit dem „Schutzpaket für das Bauen im Bestand“ finanziell die Anschaffung einer solchen Basisausstattung.
Aufsichtspersonen und andere BG BAU-Gesichter geben Tipps zur Arbeitssicherheit und für gesundes Arbeiten auf dem Bau. Schauen Sie vorbei - eine Registrierung ist beim Verwenden von Webbrowsern nicht notwendig:
Nach dem Asbestdialog hatten wir uns eine Erkundungspflicht des Veranlassers erhofft. Die jetzige Mitwirkungspflicht gibt den Bauunternehmen immerhin einen Informationsanspruch über eine mögliche Asbestbelastung. Das ist eine Verbesserung. Tätigkeiten mit krebserzeugendem Asbest setzen Fachwissen voraus. Das personengruppen- und risikobezogene Qualifikationskonzept ist sinnvoll; ebenfalls die risikobezogenen Regelungen zur Anzeige. Aktuell wird an einer App gearbeitet, die diese Aufgaben erleichtern soll.
16. Mai 2025