Anne Magiera, Arbeitgebervertreterin,
Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.
Bild: HDB-Neumann
Aus der Praxis für die Praxis

Stimmen aus der Selbstverwaltung der BG BAU: Anne Magiera

Arbeitgebervertreterin, Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.

Frau Magiera, beim Bauen im Bestand können gefährliche Asbestfasern frei werden. Auf welche Maßnahmen setzen Ihre Mitgliedsunternehmen, um dennoch sicher zu arbeiten?

Die Unternehmen der Bauindustrie, die in diesem Marktsegment tätig sind, werden nur qualifizierte Beschäftigte einsetzen und gewährleisten, dass die Schutzmaßnahmen risikoabhängig im Sinne der TRGS 519 umgesetzt werden. Eingesetzt werden insbesondere abgesaugte Maschinen, Bauentstauber sowie Unterdruckhaltegeräte der Staubklasse H, Staubschutztüren und Atemschutz. Die BG BAU fördert mit dem „Schutzpaket für das Bauen im Bestand“ finanziell die Anschaffung einer solchen Basisausstattung.

Die Aufsichtsperson Denny Hillert zeigt anhand einer Melone wie gut ein Schutzhelm den Kopf schützt. Sein Oberkörper ist auf ein Smartphone montiert.
Bild: Jan-Peter Schulz, Roman Samokhin - stock.adobe.com

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Verbessert die neue Gefahrstoffverordnung die Situation in der Praxis oder macht sie das Arbeiten komplizierter, etwa durch die neuen Melde- und Qualifikationsauflagen?

Nach dem Asbestdialog hatten wir uns eine Erkundungspflicht des Veranlassers erhofft. Die jetzige Mitwirkungspflicht gibt den Bauunternehmen immerhin einen Informationsanspruch über eine mögliche Asbestbelastung. Das ist eine Verbesserung. Tätigkeiten mit krebserzeugendem Asbest setzen Fachwissen voraus. Das personengruppen- und risikobezogene Qualifikationskonzept ist sinnvoll; ebenfalls die risikobezogenen Regelungen zur Anzeige. Aktuell wird an einer App gearbeitet, die diese Aufgaben erleichtern soll.

16. Mai 2025

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