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Die Gefährdungsbeurteilung ist die zentrale Grundlage für sicheres und gesundes Arbeiten. Mit ihr können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber den Arbeitsschutz in ihrem Betrieb systematisch vorbereiten und steuern. In der Praxis verschwindet sie nach ihrer Erstellung aber nicht selten in irgendeinem Ordner.
Dabei lohnt es sich, sie regelmäßig hervorzuholen. So lässt sich prüfen, ob die getroffenen Annahmen und Maßnahmen noch passend sind oder ob eine Aktualisierung notwendig ist.
Dieser Schritt ist insbesondere zum Wechsel der Jahreszeiten sinnvoll, weil sich hierdurch die Arbeitsbedingungen und Gefährdungen bei Tätigkeiten im Freien verändern.
Wir zeigen, welche Anpassungen bei der Gefährdungsbeurteilung und beim Arbeitsschutz für den Winter notwendig sind.
Als Beispiel: Arbeiten zur Erstellung eines Rohbaus wie Ausschachten, Betonieren und Mauern
Dauerhafte, tätigkeitsbezogene Gefährdungen:
Fuß- und Handverletzungen, Ab- und Durchsturz bei Arbeiten in der Höhe, Gehörschädigung durch laute Werkzeuge ...
Zusätzliche Gefährdungen im Winter:
Beispielhafte Einschätzung; diese ist jeweils für die konkrete Situation vor Ort zu beurteilen:
SRS
Eintrittswahrscheinlichkeit: Hoch
Schadenshöhe: Mittel
Absturz
Eintrittswahrscheinlichkeit: Mittel
Schadenshöhe: Hoch
Verletzte Extremitäten
Eintrittswahrscheinlichkeit: Mittel
Schadenshöhe: Mittel
Unterkühlung
Eintrittswahrscheinlichkeit: Hoch
Schadenshöhe: Mittel
Wegeunfälle
Eintrittswahrscheinlichkeit: Hoch
Schadenshöhe: Hoch
Jahreszeitliche Anpassungen verschriftlichen und ablegen.
12. Dezember 2024