Bauarbeiter ist mit warmer Warnkleidung bekleidet hält eine Grafik Gefährdungsbeurteilung.
Bild: Jennifer - stock.adobe.com, Jessica Krug - HAAS Publishing GmbH
Sicher arbeiten

Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsschutz im Winter

Wie sind die Gefährdungsbeurteilung und der Arbeitsschutz wintergerecht anzupassen?

Die Gefährdungsbeurteilung ist die zentrale Grundlage für sicheres und gesundes Arbeiten. Mit ihr können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber den Arbeitsschutz in ihrem Betrieb systematisch vorbereiten und steuern. In der Praxis verschwindet sie nach ihrer Erstellung aber nicht selten in irgendeinem Ordner.

Dabei lohnt es sich, sie regelmäßig hervorzuholen. So lässt sich prüfen, ob die getroffenen Annahmen und Maßnahmen noch passend sind oder ob eine Aktualisierung notwendig ist.

Illustration eines Lautsprechers mit Briefen.
Bild: Julien Eichinger - stock.adobe.com

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Dieser Schritt ist insbesondere zum Wechsel der Jahreszeiten sinnvoll, weil sich hierdurch die Arbeitsbedingungen und Gefährdungen bei Tätigkeiten im Freien verändern.

Wir zeigen, welche Anpassungen bei der Gefährdungsbeurteilung und beim Arbeitsschutz für den Winter notwendig sind.

Illustration sieben Schritte der Gefährdungsbeurteilung.
Bild: Jessica Krug - HAAS Publishing GmbH

...so geht's!

  • Als Beispiel: Arbeiten zur Erstellung eines Rohbaus wie Ausschachten, Betonieren und Mauern

  • Dauerhafte, tätigkeitsbezogene Gefährdungen:
    Fuß- und Handverletzungen, Ab- und Durchsturz bei Arbeiten in der Höhe, Gehörschädigung durch laute Werkzeuge ...

    Zusätzliche Gefährdungen im Winter:

    • Stolpern, Rutschen und Stürzen (SRS) auf matschigem, vereistem oder verschneitem Boden
    • Absturz von rutschigen Dächern und Gerüsten
    • Verletzung der Extremitäten durch Arbeiten mit gefühllosen Fingern
    • Unterkühlung durch niedrige Temperaturen
    • Kollisionen und Wegeunfälle durch schlechte Sichtverhältnisse und das Übersehen von Personen
    • Allgemein erhöhtes Unfallrisiko durch verringerte Konzentration und Leistungsfähigkeit
  • Beispielhafte Einschätzung; diese ist jeweils für die konkrete Situation vor Ort zu beurteilen:

    SRS
    Eintrittswahrscheinlichkeit: Hoch
    Schadenshöhe: Mittel

    Absturz
    Eintrittswahrscheinlichkeit: Mittel
    Schadenshöhe: Hoch

    Verletzte Extremitäten
    Eintrittswahrscheinlichkeit: Mittel
    Schadenshöhe: Mittel

    Unterkühlung
    Eintrittswahrscheinlichkeit: Hoch
    Schadenshöhe: Mittel

    Wegeunfälle
    Eintrittswahrscheinlichkeit: Hoch
    Schadenshöhe: Hoch

    • Wege und Arbeitsplätze beleuchten (Wege mindestens 20 Lux, Arbeitsplätze je nach Tätigkeit bis 500 Lux)
    • Wege und Gerüste regelmäßig von Schnee und Matsch räumen sowie Material zur Rutschhemmung aufbringen (Sand, Kies, Matten)
    • Pausenräume und Toiletten beheizen (auf mindestens 21 Grad)
    • Regelmäßige Pausen zum Aufwärmen ermöglichen
    • Wärmende und gut sichtbare Kleidung für Beschäftigte beschaffen: Jacken, Thermounterwäsche, Mützen, Schals, Winterschuhe mit isolierter und griffiger Sohle
    • Trockenmöglichkeit bereitstellen und gegebenenfalls Wechselkleidung beschaffen
    • Anweisungen für Umsetzung geben (z.B. Ausrüstung beschaffen und ausgeben; Heizung anstellen; festlegen, wer für Aufgaben wie das Räumen der Wege zuständig ist; Pausenregelung kommunizieren)
    • Beschäftigte über Gefahren des Winters und Schutzmaßnahmen unterweisen
    • Wetter beobachten und Maßnahmen an dieses anpassen (z.B. Räumdienst verstärken bei viel Schnee, Gerüstarbeiten einstellen bei Glatteis)
    • Krankenstand und Unfälle über den Winter im Blick behalten
    • Beschäftigte nach Arbeitsbedingungen und Zufriedenheit befragen
    • Ergänzende Maßnahmen ergreifen, zum Beispiel fehlende Ausrüstung beschaffen, Heizung reparieren lassen oder Pausenregelung anpassen
  • Jahreszeitliche Anpassungen verschriftlichen und ablegen.

Porträt Jens Möller mit Warnkleidung, Aufsichtsperson der BG BAU.
Bild: privat

Praxistipp von Jens Möller

„Schlechte Sichtverhältnisse im Herbst und Winter erhöhen die Unfallgefahr. Warnkleidung sorgt dafür, dass Ihre Beschäftigten gesehen werden, und ist unverzichtbar.“

12. Dezember 2024

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