In Kürze

Asbest? Im Griff!

Die neuen Regeln der Gefahrstoffverordnung 2024 – was müssen Sie beachten? Die BG BAU informiert über die Neuerungen bei Arbeiten mit Asbest, das Ampelmodell zur Risikoeinschätzung und die neuen Qualifikationsanforderungen.

Asbest bleibt auch weiterhin eine erhebliche Gesundheitsgefahr, vor allem bei Sanierungs- und Abbrucharbeiten sowie bei Tätigkeiten in Bestandsgebäuden. Mit der novellierten Gefahrstoffverordnung vom Dezember 2024 wurden neue Regelungen für den Umgang mit Asbest eingeführt. Die BG BAU stellt hierzu auf einer Webseite umfassende Informationen bereit. 

Die Aufsichtsperson Denny Hillert zeigt anhand einer Melone wie gut ein Schutzhelm den Kopf schützt. Sein Oberkörper ist auf ein Smartphone montiert.
Bild: Jan-Peter Schulz, Roman Samokhin - stock.adobe.com

Unser TikTok-Infotainment: kompakt und unterhaltsam!

Aufsichtspersonen und andere BG BAU-Gesichter geben Tipps zur Arbeitssicherheit und für gesundes Arbeiten auf dem Bau. Schauen Sie vorbei - eine Registrierung ist beim Verwenden von Webbrowsern nicht notwendig:

www.tiktok.com/@bg_bau

 

Der neue Leitfaden „Asbest beim Bauen im Bestand“ erläutert die aktualisierten Vorschriften für Arbeiten an asbesthaltigen Baustoffen und liefert praxisorientierte Hinweise und Materialien für die Umsetzung, darunter Muster für Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen. 

Für eine schnelle Orientierung hat die BG BAU ein dreiminütiges Erklärvideo erstellt, das die wesentlichen Neuerungen der Verordnung prägnant zusammenfasst:

Ergänzend dazu gibt der neue Flyer „Asbest und deine Gesundheit“ speziell Beschäftigten Auskunft darüber, bei welchen Tätigkeiten gesundheitliche Gefahren durch Asbest zu erwarten sind und wie sie sich davor schützen können.

29. Juni 2025

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