
Mit dem Aufruf des Inhalts erklären Sie sich einverstanden, dass Ihre Daten an YouTube übermittelt werden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Der von Ihnen verwendete Browser wird von der BG BAU nicht mehr unterstützt. Es kann daher auf der BG BAU Website zu Darstellungsfehlern kommen.
Asbest bleibt auch weiterhin eine erhebliche Gesundheitsgefahr, vor allem bei Sanierungs- und Abbrucharbeiten sowie bei Tätigkeiten in Bestandsgebäuden. Mit der novellierten Gefahrstoffverordnung vom Dezember 2024 wurden neue Regelungen für den Umgang mit Asbest eingeführt. Die BG BAU stellt hierzu auf einer Webseite umfassende Informationen bereit.
Aufsichtspersonen und andere BG BAU-Gesichter geben Tipps zur Arbeitssicherheit und für gesundes Arbeiten auf dem Bau. Schauen Sie vorbei - eine Registrierung ist beim Verwenden von Webbrowsern nicht notwendig:
Der neue Leitfaden „Asbest beim Bauen im Bestand“ erläutert die aktualisierten Vorschriften für Arbeiten an asbesthaltigen Baustoffen und liefert praxisorientierte Hinweise und Materialien für die Umsetzung, darunter Muster für Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen.
Für eine schnelle Orientierung hat die BG BAU ein dreiminütiges Erklärvideo erstellt, das die wesentlichen Neuerungen der Verordnung prägnant zusammenfasst:
Ergänzend dazu gibt der neue Flyer „Asbest und deine Gesundheit“ speziell Beschäftigten Auskunft darüber, bei welchen Tätigkeiten gesundheitliche Gefahren durch Asbest zu erwarten sind und wie sie sich davor schützen können.
29. Juni 2025