Gut versichert

Erfolgreich zurück in den Job

Einige Beschäftigte können nach einem Unfall trotz optimaler medizinischer Versorgung nicht mehr in ihrem ursprünglichen Beruf arbeiten. Dennoch ist eine Rückkehr ins Arbeitsleben häufg möglich. Die BG BAU unterstützt das aktiv.

Timo D. ist Stuckateur. Bei Putzarbeiten fiel er von der Leiter und brach sich das Bein. Nach der Akutversorgung folgten ein langer Krankenhausaufenthalt und die medizinische Reha. Am Ende stand fest: Der Bewegungsumfang und das Leistungsvermögen bleiben eingeschränkt. Wegen anhaltender Beschwerden kann der 35-Jährige seine bisherige Tätigkeit nicht mehr in der gleichen Weise wie zuvor ausüben. Helfen können in solchen Fällen die Reha-Managerinnen und -Manager der BG BAU, die nach einem Arbeitsunfall Kontakt mit den Versicherten und ihren Arbeitgebern aufnehmen. Sie haben eine wichtige Lotsenfunktion und steuern den gesamten Rehabilitationsprozess – inklusive möglicher Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA).


Arbeitsplatz erhalten

Die LTA sollen Beschäftigte beruflich wieder fit machen, sodass sie entsprechend ihren Fähigkeiten und Neigungen dauerhaft einer Erwerbstätigkeit nachgehen können – im Idealfall bis zur Rente.

Illustration eines Lautsprechers mit Briefen.
Bild: Julien Eichinger - stock.adobe.com

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Im Vordergrund steht immer das Ziel, den bisherigen Arbeitsplatz zu erhalten. Deshalb analysiert das Reha-Management, wie sich die körperliche Einschränkung auf das Leistungsvermögen der oder des Versicherten auswirkt. Dieses gleicht es dann mit den Bedingungen am Arbeitsplatz ab. Vom Arbeitgeber benötigt das Reha-Management für die Analyse ein Tätigkeitsprofil. Je genauer es ist, desto verlässlicher lassen sich mögliche Maßnahmen im Rahmen der LTA ermitteln. Infrage kommen zum Beispiel ergonomische Anpassungen am Arbeitsplatz oder technische Arbeitshilfen wie Tragehilfen, Fahrzeugumbauten oder ein spezielles Schuhwerk. Bei Bedarf zieht das Reha-Management Arbeitstherapeutinnen und Arbeitstherapeuten oder die Ergonomieberatung hinzu. Die Kosten für behindertengerechte Anpassungen oder Arbeitshilfen übernimmt die BG BAU.


Qualifizierung als Neuanfang

Einige Versicherte können aufgrund der Art oder Schwere der Verletzung ihren Beruf nicht mehr ausüben. Dann kann eine Qualifizierung, zum Beispiel eine Fortbildung oder Umschulung, der richtige Weg sein. Auch dabei unterstützt das Reha-Management. Gemeinsam mit Arbeitgeber und der oder dem Beschäftigten prüfen sie, was im Betrieb möglich ist. Sollte eine Umsetzung und Weiterbeschäftigung beim bisherigen Arbeitgeber auch nach einer Qualifizierung nicht möglich sein, hilft die BG BAU bei der Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz. Bei Bedarf kann sie dabei durch das Team von DGUV job (siehe Infokasten) unterstützt werden. 

Von Leistungen profitieren auch Arbeitgeber

Von den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben profitieren nicht nur Beschäftigte, sondern auch Arbeitgeber: zum einen, weil das Know-how der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters im Unternehmen bleibt, zum anderen, weil es für einige betriebliche Maßnahmen eine finanzielle Unterstützung gibt. Dazu gehören insbesondere:

  • Eingliederungszuschüsse. Diese sollen einen möglicherweise höheren Aufwand während der Einarbeitungszeit ausgleichen. Die BG BAU kann bis zu 50 Prozent der gezahlten Entgelte übernehmen. Regulär liegt die Förderhöchstdauer bei einem Jahr. Sie kann aber auch bis zu zwei Jahre betragen, falls dies für die Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich ist.
  • Zuschüsse für technische Arbeitshilfen. Diese kann die BG BAU zahlen, wenn einzelne Beschäftigte eine individuelle, auf sie zugeschnittene behindertengerechte Anpassung des Arbeitsplatzes brauchen, um ihre Arbeit ausüben zu können. Davon abzugrenzen sind Maßnahmen, die auch anderen Beschäftigten mit einer Behinderung zugutekommen. Diese können von der BG BAU nicht bezuschusst werden.
  • Eine volle oder teilweise Kostenerstattung für eine befristete Probebeschäftigung von Menschen mit Behinderung. Während der Probebeschäftigung können Arbeitgeber herausfinden, ob der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin für den Arbeitsplatz geeignet ist.

DGUV job

… ist die Personalvermittlung der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie vermittelt Menschen, die nach einem Arbeitsunfall oder wegen einer Berufskrankheit eine neue Beschäftigung suchen. Arbeitgeber finden hier qualifizierte Fachkräfte und können offene Stellen melden.

12. Dezember 2024

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