Aus Unfällen lernen

Wandelement fällt auf Zimmerer

Für die Aufstockung eines Bürogebäudes standen große Wandelemente aus Holz zur Montage mit einem Turmdrehkran bereit.

Ein Zimmerer stand auf der Ladefläche eines Lkw und schlug die eine halbe Tonne schweren Bauteile an. Dazu fädelte er jeweils einen Textilhebegurt mit Stahl-Kipp-Bolzen an ein Loch im Wandelement ein. Durch das Anheben des Elements spannte sich die Zugschnur zunächst und das Wandelement ließ sich dank dieser Befestigung hochziehen. Als das Wandelement eine Höhe von zwei Metern erreicht hatte, rutschte plötzlich der Stahl-Kipp-Bolzen aus dem Loch. Der auf der Ladefläche wartende Zimmerer wurde seitlich getroffen und vom Lkw geschleudert. Dabei brach er sich das Genick.

Die Aufsichtsperson Denny Hillert zeigt anhand einer Melone wie gut ein Schutzhelm den Kopf schützt. Sein Oberkörper ist auf ein Smartphone montiert.
Bild: Jan-Peter Schulz, Roman Samokhin - stock.adobe.com

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Unfälle entstehen oft durch eine Verkettung unglücklicher Umstände. Treffen Sie im Vorfeld die richtigen Vorkehrungen:

  • Niemand darf sich unter schwebenden Lasten aufhalten. Personen, die die Lasten anschlagen, sollten deshalb außerhalb des Gefahrenbereichs auf ihren nächsten Einsatz warten.
  • Bauteile dürfen nur mit geeigneten Lastaufnahmemitteln transportiert werden.
  • Legen Sie vorab fest, wie die Bauteile angeschlagen und transportiert werden sollen. Stellen Sie sicher, dass das geeignete Material vor Ort ist und dass alle Beteiligten gut unterwiesen sind und sich an Ihre Vorgaben halten. Bei der Unterweisung und vor Ort ist mit dem Team abzusprechen, wie die einzelnen Schritte beim Anschlagen und Anheben ablaufen.
  • Sprechen Sie mit Ihren Beschäftigten über die Gefährdungen, die beim Aufenthalt unter schwebenden Lasten entstehen können. Vereinbaren Sie mit ihnen, wann sie die Arbeiten aus Sicherheitsgründen einstellen müssen. Denn keine Aufgabe ist so dringend oder so schnell zu erledigen, dass es sich lohnt, das eigene Leben oder das Leben anderer zu riskieren!

Nutzen Sie zum Beispiel die Bausteine der BG BAU für die Gefährdungsbeurteilung.

12. Dezember 2024

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