Reiner Hauptvogel, Mitglied des BG BAU Vorstandes der Versichertengruppe
Bild: Wolfgang Bellwinkel - BG BAU
Aus der Praxis für die Praxis

Stimmen aus der Selbstverwaltung der BG BAU: Reiner Hauptvogel

Reiner Hauptvogel, Versichertenvertreter, Ed. Züblin AG.

Herr Hauptvogel, kommen die Beschäftigten auf dem Bau regelmäßig mit Gefahrstoffen in Kontakt oder betrifft dies nur spezielle Gewerke?

Als gelernter Spezial-Betonbauer und aufgrund meiner beruflichen Erfahrungen kann ich sagen, dass die Beschäftigten auf dem Bau, aber auch im Reinigungsgewerbe, vielen unterschiedlichen Gefahrstoffen ausgesetzt sind. Es macht dabei keinen Unterschied, ob man auf einer Großbaustelle oder in einem Einfamilienhaus arbeitet. Gefahrstoffe sind immer mit dabei und können uns am Ende krank machen.
 

Wie können wir die Beschäftigten wirkungsvoll und dauerhaft vor Gefahrstoffen schützen?

Die große, aber vielleicht etwas blauäugige Lösung wäre: Wir sollten keine Gefahrstoffe mehr verbauen! Das würde die Beschäftigten genauso schützen wie die späteren Bewohner. Zumindest sollten wir aber den Einsatz von Gefahrstoffen zukünftig transparent dokumentieren. Das zeigt auch die aktuelle Diskussion um Asbest. Wir wissen nicht, in welchen älteren Häusern Asbest steckt. Hier helfen nur eine konsequente Beprobung und Schutzmaßnahmen nach den geltenden Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS).

Illustration eines Lautsprechers mit Briefen.
Bild: Julien Eichinger - stock.adobe.com

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Welche Veränderungen beim Umgang mit Gefahrstoffen halten Sie für sinnvoll?

Nehmen wir das Beispiel Sicherheitsdatenblatt. Da steht in der Regel alles rund um den Gefahrstoff drin, auch zu passenden Schutzmaßnahmen. Die wenigsten Beschäftigten wissen aber, was sie verarbeiten, und kennen entsprechend auch nicht das Sicherheitsdatenblatt. Jahre später kommt es womöglich zu einer Berufskrankheit. Oft kann man dann nicht mehr nachweisen, ob und wie lange man mit Gefahrstoffen in Kontakt war. Das ist aus meiner Sicht nicht in Ordnung. Die Beschäftigten müssten am Ende ihres Arbeitslebens eine Dokumentation darüber erhalten.

5. September 2024

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