Jutta Polanz, Versichertenvertreterin,
HOCHTIEF
Bild: HOCHTIEF
Aus der Praxis für die Praxis

Stimmen aus der Selbstverwaltung der BG BAU: Jutta Polanz

Versichertenvertreterin, HOCHTIEF.

Frau Polanz, ist den Beschäftigten bewusst, welche Gefahren beim Bauen im Bestand von Asbest ausgehen? Wie ließe sich das Bewusstsein für das Thema erhöhen?

In Deutschland werden staubmindernde Maßnahmen beim Bauen im Bestand selten genutzt. Wir müssen daher davon ausgehen, dass viele Beteiligte die Gefährdungen durch Staub und Asbest nicht im Blick haben. Um das Thema bekannter zu machen und zu zeigen, was alles an sicheren Arbeitsmitteln und PSA verfügbar ist, wäre eine Aufklärungskampagne unter Beteiligung der Berufsgenossenschaften sinnvoll. Auch sollte das Thema in der Aus- und Fortbildung aufgegriffen werden, insbesondere in den Meisterschulen.

Illustration eines Lautsprechers mit Briefen.
Bild: Julien Eichinger - stock.adobe.com

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Laut neuer Gefahrstoffverordnung kann eine „technische Erkundung“ der Bauobjekte nötig sein. Sollten Beschäftigte die Entnahme von Asbestproben einfordern?

Es ist schade, dass von der Politik keine Erkundungspflicht des Auftraggebers eingeführt wurde. Dies verschiebt die Verantwortung auf die ausführenden Unternehmen. Damit wird eine „Beweislastumkehr“ geschaffen, die ich nicht für richtig halte. Wenn ein Mitarbeiter den Verdacht hat, auf Asbest gestoßen zu sein, müssen die Arbeiten sofort unterbrochen und das Material analysiert werden. Da es aber nicht möglich ist, alles zu beproben, muss sich das Bauen im Bestand generell hin zum staubarmen Arbeiten entwickeln.

19. März 2025

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