Bauarbeiter mit Schutzhelm und Arbeitskleidung zu sehen ist. In seinem Gesicht und Oberkörper spiegelt sich eine Baustellenszene mit Gerüsten.
Bild: Bildcollage: Franziska Mayer*
Schwerpunkt

Herabfallende Gegenstände - Sieben Tipps gegen die Gefahr von oben

Auf Baustellen ist viel los - vor allem hoch oben: sei es der Kran, der Ladung transportiert, oder die Beschäftigten, die in zehn Metern Höhe an einer Fassade arbeiten. Wenn nichts herunterfällt, kein Problem - aber zu oft passiert doch etwas!

1. Fachgerecht be- und entladen

Problem: Das Be- und Entladen von Baumaterial und Arbeitsmitteln hat seine Tücken und erfordert Fachkenntnisse. Durch Flieh- und Schwerkraft können Ladungen zur unkontrollierbaren Gefahr werden und um- oder abstürzen.

Beschäftigter auf Sattelschlepper beim Abladen von Betonfertigteilen per Kran.
Achtung, schwebende Last beim Entladen, Absturzschutz nicht vergessen!
Bild: Mika Völker - BG BAU
  • Beim sicheren Laden spielen verschiedene Themen eine Rolle: das richtige Anschlagen, das passende Lastaufnahmemittel oder das sichere Kranen. Darüber hinaus befinden sich Ladeflächen in der Regel in über einem Meter Höhe. Daher muss, wer entlädt, auch Maßnahmen gegen Absturz ergreifen. Bevor etwas von der Ladefläche kommt, sollten die Bordwände und die Laderaumbegrenzung auf lose, ungesicherte oder beschädigte Teile des Ladeguts in Augenschein genommen werden. Sie können schon beim Lösen der Ladungssicherung oder beim Entladen mit dem Stapler oder beim Kranen herunterfallen. Das gilt genauso für Verpackungen, Paletten, Gebinde oder Zurrmittel: Auch diese sollten auf mögliche Beschädigungen geprüft werden.

  • Alle am Be- und Entladen beteiligten Personen sollten an der Sichtkontrolle der sicherheitsrelevanten Teile mitwirken. Wird mit technischen Hilfsmitteln, also Kran, Stapler, Hubladebühne und Ladebrücken oder -rampen, entladen, muss zu deren Verwendung eine Betriebsanweisung vorliegen. Sie dürfen nur von Beschäftigten bedient werden, die in der Handhabung unterwiesen und schriftlich beauftragt sind.

  • Um eine Ladung, die aus mehreren Teilen besteht, in oder auf dem Fahrzeug sicher und einfach zusammenzuhalten, empfiehlt sich zum Beispiel der Einsatz von Zurrnetzen. Das Gebinde wird durch das Netz als Ganzes gesichert und der Einsatz der Netze und ihre Befestigung erfordern vergleichsweise wenig Kraftaufwand.

2. Passende Lastaufnahmeeinrichtung auswählen

Problem: Damit beim Kranen auf der Baustelle von oben keine bösen Überraschungen drohen, muss die Last sicher am Kran angeschlagen werden. Denn ein sicherer Transport per Kran hängt zu einem Teil von der sogenannten Lastaufnahmeeinrichtung ab: Das bezeichnet die tragende Einheit aus dem Tragmittel am Kranarm, das mit einem Anschlagmittel direkt oder über das Lastaufnahmemittel verbunden ist.

Eine Last wird von einem Kran angehoben.
Bild: aboutmomentsimages - stock.adobe.com
  • Wer Material und Arbeitsmittel kranen möchte, muss die Technik und das Regelwerk kennen. Und wer ein geeignetes Anschlagmittel auswählen möchte, fragt sich zuerst: Wie schwer, groß und sperrig ist das Transportgut, wo liegt sein Schwerpunkt, in welchem Aggregatzustand ist es und wohin soll es bewegt werden? Die Lastaufnahmeeinrichtung muss also zum jeweiligen Transportgut passen.

  • Die Verantwortung liegt zunächst bei den Führungskräften. Mit der Gefährdungsbeurteilung und unter Berücksichtigung der Montageanleitung des Herstellers legen sie fest, welches Anschlagmittel für welches Transportgut verwendet werden soll. Außerdem sollten sie dafür sorgen, dass die passende Ausrüstung vor Ort zur Verfügung steht. Mit dem An- und Abschlagen beauftragen sie Beschäftigte, die dafür qualifiziert sind.

  • Qualifizierung und Regelwerk sind die Grundlage. Im Alltag auf der Baustelle oder im Betrieb kommt oft manches anders als geplant. Da hilft es, wenn Montageanleitungen und Betriebsanweisungen einsehbar sind – am besten digital.

3. Anschlageinrichtungen und Kranladung prüfen

Problem: Sicheres Kranen hängt nicht allein von der richtigen Lastaufnahmeeinrichtung ab. Sowohl ihr Zustand wie auch der Zustand der Ladung kann zu folgenschweren Unfällen führen.

Block, der mit einem Hebeband versehen ist. Dieses Hebeband ist an einem Haken angeschlagen.
Bild: Der Zimmermann
  • Beides muss vorm Heben und Bewegen in Augenschein genommen werden. Sind die Anschlagmittel beschädigt, ist das Hebeseil angerissen, schließt ein Haken nicht richtig? Falls ja, dann aussortieren und Ersatz besorgen! Gleiches gilt, wenn ein Anschlagpunkt am Material nicht fest sitzt, eine Wandplatte angebrochen ist oder der Big Bag mit dem Kies ein Loch hat. Dann heißt es: vorm Kranen austauschen, neu verpacken oder sichere alternative Anschlagtechnik nutzen.

  • Liegen Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung und schriftliche Beauftragung vor, haben die Chefin oder der Chef alles richtig gemacht. Sie müssen an dieser Stelle noch die Prüfungsintervalle für die Lastaufnahmeeinrichtung dem Regelwerk sowie den Herstellerangaben gemäß durchführen oder in die Beauftragung aufnehmen. Die Sichtprüfung von Transportgut und Hebezeug vor dem Kranen nehmen die beauftragten Beschäftigten vor.

  • Häufiger als gedacht sind Anschlagmittel nicht mehr sicher zu gebrauchen. Deshalb ist die Sichtkontrolle durch die Anschlagenden neben der regelmäßigen Prüfung so wichtig. Beispiele, auf was bei unterschiedlichen Lastaufnahmemitteln zu achten ist und wo häufig ihre Schwachpunkte liegen, sind in der DGUV Information 209-013 „Anschläger“ aufgeführt:

4. Nicht unter schwebenden Lasten aufhalten

Problem: Befinden sich Personen im Gefahrenbereich einer schwebenden Last, besteht daher immer das Risiko, dass sie von herabfallenden Teilen getroffen werden.

Nächtliche Montage eines Fahrwegträgers per Kran.
Bild: Lukas Bobitka/Krebs+Kiefer
  • Wenn sich niemand unter der schwebenden Last aufhält, kann auch niemand von dieser getroffen werden. Diese Grundregel klingt einleuchtend, ihr Einhalten erfordert aber viel Aufmerksamkeit und gegebenenfalls Absprachen zwischen den Unternehmen, die gemeinsam auf einer Baustelle arbeiten. Besonders schwierig: Wie schütze ich mich, wenn ich das Anschlagmittel am Bauteil befestige, es führe oder in Empfang nehme? Technische Schutzmaßnahmen sind hier etwa Automatikhaken oder Führleinen.

  • Die Regel sollte vom Arbeitgeber in Unterweisungen klar kommuniziert werden. Beschäftigte selbst sollten regelmäßig einen Blick nach oben werfen, vor allem wenn sie ihren Standort verändern. Bei möglicher gegenseitiger Gefährdung zwischen den Gewerken sollten sich die Firmen untereinander abstimmen.

  • Wenn große Bauteile erwartet oder verbaut werden, sorgen Sie dafür, dass nur die hierfür notwendigen Personen auf der Baustelle sind. Falls sich dies nicht realisieren lässt, informieren sie alle anwesenden Firmen über die verstärkten Transport- und Montage-Aktivitäten.

5. Schnellwechsler sicher verriegeln

Problem: An vielen Baumaschinen sind Schnellwechseleinrichtungen verbaut. Sie sorgen für Flexibilität und vervielfachen die Einsatzfähigkeit, verriegeln jedoch nicht immer sicher und vollständig. Dann können die schweren Anbaugeräte wie etwa ein Baggerlöffel ohne Vorwarnung herunterfallen. Das betrifft vor allem ältere Schnellwechselsysteme. Moderne Schnellwechsler besitzen Sicherheitseinrichtungen, die das unvermittelte Herabfallen verhindern.

Aufkleber „Drucktest. Immer!“ beim Bagger.
Bild: BG BAU
  • Grundsätzlich sollte sich niemand im Arbeitsbereich von Baggern oder Radladern aufhalten. Front- und Rückfahrkameras helfen, das Sichtfeld der oder des Maschinenführenden erheblich zu erweitern. Bei jedem Tausch eines Anbaugeräts gilt es, die Verriegelung visuell zu prüfen und den Drucktest zu machen.

  • Führungskräfte wie auch Maschinistinnen und Maschinisten sind in der Pflicht: In der Gefährdungsbeurteilung legt die Chefin oder der Chef fest, ob ein älteres System mit potenziell nicht sicher verschließendem Wechselmechanismus eingesetzt werden kann, ohne andere zu gefährden. Das ist auf Baustellen aber so gut wie nie der Fall. Maschinenführende prüfen nach jedem Wechsel, ob das Anbaugerät vollständig angeschlossen ist, und führen einen Drucktest durch.

  • Schnellwechselsysteme, welche DIN EN 474:2022 erfüllen, verfügen über zusätzliche Sicherungseinrichtungen. Seit Februar 2023 dürfen nur noch Systeme in der EU verkauft werden, die die Anforderungen der Norm erfüllen.

6. Ordnung auf Gerüsten halten

Problem: Auf Gerüsten finden vielfältige Arbeiten statt, etwa das Einsetzen von Fenstern oder das Dämmen von Fassaden. Bleiben Reste des Baumaterials auf dem Gerüst liegen oder wird ein Werkzeug nah am ungesicherten Gerüstrand abgelegt, können diese Teile herunterfallen. Das gefährdet Personen, die sich auf oder neben dem Gerüst aufhalten und von den Gegenständen getroffen werden können.

Gestapelte rote Holzbohlen auf einem Gerüst.
Besser nichts auf Gerüsten ablegen.
Bild: BG BAU
  • Auch auf Gerüsten sollte es möglichst übersichtlich und ordentlich zugehen. Um Material zu lagern, dürfen nur besonders gekennzeichnete Flächen genutzt werden. Die für den Arbeitsfortschritt notwendigen Materialien und Werkzeuge sollten Beschäftigte in der Nähe von Bordbrettern ablegen, dann fällt so schnell nichts herunter. Auch während der Arbeiten auf dem Gerüst muss immer der Fluchtweg frei sein. Nach Abschluss der Arbeiten heißt es: Materialreste und Werkzeug mit nach unten nehmen.

  • Alle Beschäftigten, die Gerüste nutzen, können durch ihr Verhalten dazu beitragen, dass auf diesen Ordnung gehalten wird und möglichst nichts herunterfällt. In Unterweisungen sollten Arbeitgeber sie über den Aufbau eines Gerüsts sowie die Verhaltensregeln auf diesem aufklären. Wer Defizite an oder auf einem Gerüst erkennt, sollte dieses nicht mehr betreten und das Problem an die Bauleitung oder die oder den SiGeKo melden.

  • Arbeiten mehrere Firmen oder Gewerke gleichzeitig auf einem Gerüst, sollten sie dies nicht unmittelbar übereinander, sondern seitlich versetzt tun. Das verringert die Gefahr, dass Personen von herabfallenden Gegenständen getroffen werden, und ist auch vorteilhaft für die Gewichtsverteilung auf dem Gerüst.

7. Immer einen Helm mit Vier-Punkt-Kinnriemen tragen

Problem: Häufiger noch als große Gegenstände fallen auf der Baustelle kleinere Gegenstände herab – sei es etwa eine Schraube oder ein Stein, der vom Gerüst oder Dach eines Gebäudes fällt. Auch können Erdklumpen und Steine aus der Baggerschaufel fallen oder sich Verputzreste beim Transport von Gerüstelementen lösen. Werden Beschäftigte davon am Kopf getroffen, kann dies schwere oder sogar tödliche Verletzungen zur Folge haben.

  • Auf Baustellen heißt die Devise daher: Helm auf! Der normale Bauhelm schützt wirkungsvoll vor kleineren herabfallenden Gegenständen. Gegen größere Teile kann er allerdings nicht viel ausrichten. Beim Helm handelt es sich daher „nur“ um eine ergänzende persönliche Schutzmaßnahme. Trifft aber ein größeres Objekt den Körper und stürzt die oder der Getroffene in der Folge zu Boden, kann der Helm zumindest den Kopf vor den Sturzfolgen schützen – vorausgesetzt, er bleibt auch beim Fallen an der richtigen Position, etwa durch einen Vier-Punkt- Kinnriemen.

  • Arbeitgeber sollten Schutzhelme für alle Beschäftigten beschaffen und selbst als Vorbild auf der Baustelle einen Helm tragen. Beschäftigte wiederum sollten die Helme auch konsequent nutzen, sonst können sie im Ernstfall nicht helfen. Mit Unterweisungen lässt sich verdeutlichen, dass der Helm vor verschiedenen Gefährdungen auf der Baustelle schützt.

  • Kaufen Sie nicht einfach das Standard-Modell, sondern beteiligen Sie Ihre Beschäftigten bei der Auswahl der Helme. Erfahrungsgemäß werden sie dadurch später häufiger getragen. Informieren Sie sich auch über die finanziellen Fördermöglichkeiten durch die BG BAU.

Illustration eines Lautsprechers mit Briefen.
Bild: Julien Eichinger - stock.adobe.com

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* © Bild: Franziska Mayer - HAAS Publishing GmbH auf Basis von Creator - stock.adobe.com, TEAMDAVIDCOLLECTION - stock.adobe.com, dragoncello - stock.adobe.com, Volker Münch - BG BAU; Bildcollage Steindesign, bearbeitet durch HAAS Publishing

17. Mai 2025

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