Titelbild DGUV Information 207-206: Tätigkeiten mit Desinfektionsmitteln im Gesundheitsdienst
Bild: DGUV
In Kürze

Desinfektionsmittel im Gesundheitsdienst

Desinfektionsmittel sollen vor Keimen schützen, können bei der Anwendung aber auch die Gesundheit gefährden.

Die überarbeitete Deutsche gesetzliche Unfallversicherung [DGUV] Information 207-206 „Tätigkeiten mit Desinfektionsmitteln im Gesundheitsdienst“ enthält Empfehlungen für einen sicheren Umgang mit Desinfektionsmitteln. In der Broschüre werden alle Gefährdungen – etwa durch Einatmen, Hautkontakt oder auch Explosionsgefahr – und entsprechende Schutzmaßnahmen beschrieben. Die in der Publikation enthaltenen Informationen sind hilfreich für die Gefährdungsbeurteilung von Reinigungsarbeiten in Krankenhäusern oder Arztpraxen. Neu aufgenommen wurde ein Kapitel, das die manuelle und maschinelle Bettenreinigung behandelt. Zudem gibt es neue Anhänge wie eine Übersicht über Inhaltsstoffe von Desinfektionsmitteln, Hinweise zum Tragen von Schutzhandschuhen und Entwürfe von Betriebsanweisungen für die Praxis.

Die Aufsichtsperson Denny Hillert zeigt anhand einer Melone wie gut ein Schutzhelm den Kopf schützt. Sein Oberkörper ist auf ein Smartphone montiert.
Bild: Jan-Peter Schulz, Roman Samokhin - stock.adobe.com

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5. September 2024

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