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Im April erhalten der BG BAU zugehörige gewerbliche Unternehmen sowie freiwillig Versicherte ihren jährlichen Beitragsbescheid.
Die Beiträge bemessen sich an den Ausgaben der BG BAU. Da diese erst nach Ablauf eines Kalenderjahres feststehen, werden sie nach dem Prinzip der „nachträglichen Bedarfsdeckung“ erhoben. Dazu wird nach Ablauf eines Kalenderjahres der Bedarf für gesetzlich vorgeschriebene Leistungen, Aufwände und sonstige Kosten erfasst und nach Abzug der Einnahmen auf die Beitragspflichtigen umgelegt.
Der zu zahlende Beitrag errechnet sich aus drei Faktoren:
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Ergänzt wird der Beitragsbescheid durch einen Vorschussbescheid für das laufende Jahr und für die angeschlossenen Unternehmen noch durch die Abrechnung für den Arbeitsmedizinisch- Sicherheitstechnischen Dienst (ASD) der BG BAU.
Die BG BAU tritt mit der Finanzierung ihrer gesetzlichen Aufgaben in Vorleistung. Um die Finanzkraft sicherzustellen, erhebt sie den Beitragsvorschuss in Raten alle zwei Monate. Begleichen Unternehmen oder freiwillig Versicherte die Forderungen verspätet, wird ein Säumniszuschlag berechnet.
Antworten auf häufige Fragen finden Sie hier.
19. März 2025