In Kürze

Ihr Beitragsbescheid

Alles, was Sie über Ihren Beitragsbescheid wissen müssen.

Im April erhalten der BG BAU zugehörige gewerbliche Unternehmen sowie freiwillig Versicherte ihren jährlichen Beitragsbescheid.

Die Beiträge bemessen sich an den Ausgaben der BG BAU. Da diese erst nach Ablauf eines Kalenderjahres feststehen, werden sie nach dem Prinzip der „nachträglichen Bedarfsdeckung“ erhoben. Dazu wird nach Ablauf eines Kalenderjahres der Bedarf für gesetzlich vorgeschriebene Leistungen, Aufwände und sonstige Kosten erfasst und nach Abzug der Einnahmen auf die Beitragspflichtigen umgelegt.

Der zu zahlende Beitrag errechnet sich aus drei Faktoren:

  • dem vom Unternehmen an die Versicherten gezahlten Arbeitsentgelt beziehungsweise der Versicherungssumme bei der Unternehmerversicherung,
  • der Gefahrklasse des Gefahrtarifs, der das Unternehmen zugeordnet ist,
  • dem jährlich vom Vorstand der BG BAU festgesetzten Beitragsfuß. Multipliziert mit der Gefahrklasse ergibt er den Beitragssatz.
Die Aufsichtsperson Denny Hillert zeigt anhand einer Melone wie gut ein Schutzhelm den Kopf schützt. Sein Oberkörper ist auf ein Smartphone montiert.
Bild: Jan-Peter Schulz, Roman Samokhin - stock.adobe.com

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Ergänzt wird der Beitragsbescheid durch einen Vorschussbescheid für das laufende Jahr und für die angeschlossenen Unternehmen noch durch die Abrechnung für den Arbeitsmedizinisch- Sicherheitstechnischen Dienst (ASD) der BG BAU.

Die BG BAU tritt mit der Finanzierung ihrer gesetzlichen Aufgaben in Vorleistung. Um die Finanzkraft sicherzustellen, erhebt sie den Beitragsvorschuss in Raten alle zwei Monate. Begleichen Unternehmen oder freiwillig Versicherte die Forderungen verspätet, wird ein Säumniszuschlag berechnet.

Antworten auf häufige Fragen finden Sie hier.

19. März 2025

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