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Unternehmen des Bau- und Reinigungsgewerbes erhalten regelmäßig Post von der BG BAU. Darin geht es etwa um die ausgeführten Tätigkeiten des Unternehmens, die Höhe der Arbeitsentgelte oder die zu zahlenden Beiträge. Dies bedeutet im Umkehrschluss aber nicht, dass alle Personen im Unternehmen durch die BG BAU gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten abgesichert sind.
Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung gilt nur für die abhängig beschäftigten Personen im Unternehmen. Die Antwort auf die Frage lautet also: „Nein, Unternehmerinnen oder Unternehmer aus der Baubranche oder dem Reinigungsgewerbe sind nicht automatisch bei der BG BAU versichert.“ Sie können sich aber freiwillig versichern. Das ist vor allem sinnvoll, wenn sie selbst auf der Baustelle oder im Reinigungsobjekt mitarbeiten und dabei einen Unfall oder eine Berufskrankheit erleiden könnten. Durch die freiwillige Versicherung der BG BAU erhalten sie den gleichen Schutz wie ihre Beschäftigten – also umfassende medizinische Versorgung und Rehabilitation nach einem Unfall oder bei einer Berufskrankheit. Im Falle einer Erwerbsminderung zahlt die BG BAU eine Rente an die Betroffenen; verstirbt die versicherte Person infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit, zahlt die BG BAU eine Hinterbliebenenrente.
5. September 2024