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Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Beschäftigten. Das bedeutet, dass er für ihr Wohlergehen sorgen und sicherstellen muss, dass sie während der Arbeit keinen Schaden nehmen. Ein wesentlicher Faktor hierfür sind sichere und gesunde Arbeitsbedingungen. Aber wie weit reicht diese Fürsorgepflicht? Muss der Arbeitgeber auch Getränke zur Verfügung stellen, weil sie sich positiv auf die Gesundheit auswirken? Oder zählen Getränke zum eigenwirtschaftlichen Bereich, für den die Beschäftigten selbst verantwortlich sind?
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Die Antwort liegt in der Mitte: Unter normalen Bedingungen müssen Arbeitgeber in Deutschland ihren Beschäftigten bei Tätigkeiten in Innenräumen keine Getränke zur Verfügung stellen. Dies ändert sich laut Arbeitsstättenverordnung jedoch, wenn die Temperaturen am Arbeitsplatz steigen. Bei mehr als 26 Grad Lufttemperatur sollen, bei über 30 Grad müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten in Innenräumen Getränke bereitstellen. Anders verhält es sich auf Baustellen: Hier müssen die Beschäftigten laut der Verordnung immer Zugang zu Trinkwasser oder anderen nicht alkoholischen Getränken erhalten – und zwar unabhängig von den aktuellen Temperaturen.
12. Juni 2025