Gut versichert

So geht’s: Unternehmen bei der BG BAU anmelden

Meine Unternehmen und die BG BAU - Teil 1 der Serie "So geht's"

Mit unserer neuen Serie „So geht’s“ wollen wir Sie bei Aufgaben unterstützen, die Sie als Bau- oder Reinigungsunternehmen in Kontakt mit Ihrer Berufsgenossenschaft bringen. Wie funktioniert der jährliche Lohnnachweis? Wie melde ich einen Unfall? Diese und weitere Fragen beantworten wir in der Serie. Im ersten Teil geht es um die Anmeldung bei der BG BAU.

Illustration eines Lautsprechers mit Briefen.
Bild: Julien Eichinger - stock.adobe.com

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Schema mit Einzelschritten zur Anmeldung bei der BG BAU.
Bild: Carolin Etzold - HAAS Publishing GmbH
  • Unternehmensgründerinnen und -gründer in der Bauwirtschaft oder den baunahen Dienstleistungen.

  • Unternehmerinnen und Unternehmer sind gemäß § 192 SGB VII gesetzlich dazu verpflichtet, bestimmte Informationen zu ihrem neu gegründeten Unternehmen an den zuständigen Unfallversicherungsträger zu melden. Für die Unternehmen der Bauwirtschaft und der baunahen Dienstleistungen ist das die BG BAU. Alternativ reicht auch die Anmeldung beim Gewerbeamt aus, das die erforderlichen Informationen an die Berufsgenossenschaft weiterleitet. Hintergrund dieser Regelungen ist, dass alle Beschäftigten in Deutschland in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert sind. Die zuständigen Träger der Unfallversicherung erfassen hierfür aber nicht die Versicherten einzeln (wie dies etwa bei der gesetzlichen Rentenversicherung geschieht), sondern die Unternehmen, bei denen sie angestellt sind.

  • Die Anmeldung bei der BG BAU ist nicht mit Kosten verbunden. Nach einer Anmeldung zahlen nur die Unternehmen Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung, die mindestens eine versicherte Person beschäftigen.

  • Unternehmerinnen und Unternehmer haben nach der Unternehmensgründung eine Woche Zeit, sich bei ihrer Berufsgenossenschaft oder dem Gewerbeamt anzumelden. Sie sollten das Thema Anmeldung am besten schon vor der Unternehmensgründung bedenken und anschließend zügig angehen.

24. März 2025

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