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Was für viele nur unangenehm ist, kann für manche schlimme Folgen haben: ein Bienen- oder Wespenstich. Reagieren Menschen auf das Insektengift allergisch, kann das lebensbedrohlich sein. Die richtigen Erste-Hilfe-Maßnahmen können Betroffenen das Leben retten.
Bei Menschen mit einer entsprechenden Disposition kann ein Bienen- oder Wespenstich einen anaphylaktischen Schock auslösen. Dabei handelt es sich um eine Art Überreaktion des Immunsystems, die unter Umständen zum Tode führen kann. So erging es im vergangenen Jahr auch einem Versicherten der BG BAU, der infolge eines Arbeitsunfalls durch einen Insektenstich verstarb.
Ein anaphylaktischer Schock tritt in der Regel in den ersten 15 Minuten nach einem Insektenstich auf. Allergische Reaktionen sind aber auch noch Stunden später möglich. Symptome sind zum Beispiel Juckreiz, Schweißausbruch und Atemnot. Die Medizin unterscheidet vier Schweregrade mit folgenden Merkmalen:
Wichtig: Nehmen Sie bei einer Kollegin oder einem Kollegen solche Anzeichen wahr, sollten Sie immer den Rettungsdienst rufen!
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Egal, ob Sie im Freien auf der Baustelle, im Fahrzeug oder im Firmengebäude sind: Bienen und Wespen kommen fast überall hin. Bei entsprechenden Symptomen kann daher immer ein Insektenstich die Ursache sein.
Wie für jeden Notfall gilt auch bei einem anaphylaktischen Schock für die Erste Hilfe die Reihenfolge: sichern, melden, helfen. Konkret bedeutet das:
Gut zu wissen: Allergikerinnen und Allergiker haben in der Regel ein Notfallmedikament dabei, das bei einem Schock schnellstmöglich verabreicht werden muss. Sprechen Sie das Thema bei einer Teamrunde oder Unterweisung an, damit alle Bescheid wissen und im Notfall schnell helfen können.
Ob es sich um einen Arbeitsunfall handelt, hängt vom Einzelfall ab. Ein Bienen- oder Wespenstich kann ein Arbeitsunfall sein, wenn Personen während der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg gestochen werden. Ausgenommen sind private Unterbrechungen.
Sie müssen anhand der Gefährdungsbeurteilung notwendige Schutzmaßnahmen festlegen und die Beschäftigten unterweisen. Je nach Risiko, zum Beispiel Wespennester in unmittelbarer Nähe, sollten Arbeiten unter Umständen eingestellt werden.
Da Wespen und Hornissen unter Schutz stehen, dürfen ihre Nester nicht einfach entfernt werden. Beauftragen Sie gegebenenfalls eine Fachfirma.
12. Juni 2025