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Lithium-Ionen-Batterien (Li-Akkus) sind zu ständigen Begleitern im Privaten wie im Arbeitsalltag geworden. Sie stecken in Mobiltelefonen und Notebooks, sie treiben Werkzeuge genauso wie Elektrofahrzeuge an oder dienen als Großspeicher. Im Bauhandwerk sind handgeführte Werkzeuge mit Lithium-Ionen-Batterien mittlerweile Standard. Die Vorteile liegen auf der Hand: kein lästiges Kabel an der Maschine, mehr Bewegungsfreiheit, keine Abgase wie bei Verbrennungsmotoren– mobil, praktisch, gut. Aber die Akkus bergen auch Risiken. Vor allem können sie sich selbst entzünden und kaum kontrollierbar abbrennen. Das passiert häufiger als gedacht. Mit dem zunehmenden Einsatz von Li-Akkus nehmen auch die Brände zu, wie Statistiken der Versicherungsbranche zeigen. Demnach ist heute jeder fünfte Elektrobrand auf Entzündung eines Li-Akkus zurückzuführen.
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Lithium-Ionen-Zellen bestehen aus Kathode, Anode, Separator und einem Elektrolyten, der giftige, entzündbare oder brandfördernde Eigenschaften haben kann. Beim Transport und bei der Lagerung, aber vor allem beim Aufladen kann es durch innere Defekte wie auch äußere Beschädigungen zur Entzündung und zu Brandereignissen kommen.
Diese Brände sind schwer zu löschen, da die Akkus bei der Erhitzung Sauerstoff freisetzen und herkömmliche Löschmittel nichts dagegen ausrichten können. Ein weiterer Risikofaktor: Li-Akkus unterliegen einem natürlichen Alterungsprozess. Mit der Zeit verlieren sie nicht nur an Kapazität, sondern das Risiko für Kurzschlüsse durch die zunehmende Durchlässigkeit des Separators steigt ebenfalls. Je durchlässiger der Separator – etwa bedingt durch Abnutzungserscheinungen, aber auch Beschädigungen–, desto leichter wandern die Ionen unkontrolliert von einer Seite zur anderen und sorgen für ungewollte Energiespitzen.
Verformt oder bläht sich der Li-Akku auf, tritt eine Flüssigkeit aus oder verströmt er einen Geruch, ist er sofort aus dem Verkehr zu ziehen und in einem feuersicheren Behälter bis zur Abgabe aufzubewahren.
Das gilt auch, wenn ein Li-Akku äußerlich sichtbar beschädigt sein sollte oder im Zuge von Transport oder Nutzung mutmaßlich Schaden genommen hat.
Li-Akkus wenigstens auf einem nicht brennbarem Untergrund in einem mit Rauchmelder ausgestatteten Raum lagern. Noch höhere Sicherheit bieten speziell zur Aufbewahrung vorgesehene Schränke oder Boxen.
Solche Boxen sind oft auch für den Transport geeignet. Der Transport von Lithiumbatterien ist durch das Gefahrgutrecht geregelt.
Die Bedingungen beim Ladevorgang gleichen denen der Lagerung. Weil dabei das Brandrisiko höher ist, sollte bestenfalls unter Aufsicht oder wenigstens Anwesenheit geladen werden – und keinesfalls unbeobachtet über Nacht in der Betriebsstätte oder dem Baustellencontainer.
Unternehmerinnen und Unternehmer sollten eine Gefährdungsbeurteilung mit den genannten Maßnahmen zum Schutz ihrer Beschäftigten und von Betriebswerten erstellen und alle unterweisen, die Umgang mit Li-Akkus haben.
All dies liegt im Unternehmensinteresse. Denn sollte es zu einem Brand durch Li-Akkus kommen, könnten Versicherungen die Regulierung von Schäden von diesen Anforderungen abhängig machen. Gleiches gilt für weitere Haftungsfragen und die Konsequenzen bei Personenschäden infolge solcher Brände.
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19. März 2025