Ein Bauleiter mit Sicherheitsweste und Helm telefoniert auf der Baustelle.
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Rund ums Recht

Gute Frage: Bin ich bei privaten Gesprächen während der Arbeitszeit durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt?

Wann wird ein Unfall, der sich während der Arbeit ereignet hat, als Arbeitsunfall anerkannt und wann nicht?

Situationen wie diese kennen wir alle: Die Partnerin oder der Partner ruft während der Arbeitszeit an und fragt nach Plänen für den anstehenden Abend. Oder man trifft auf der Baustelle einen Bekannten und unterhält sich ein paar Minuten mit ihm. Welche Folgen aber haben solche privaten Gespräche für den Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung, wenn ich mich währenddessen verletze?

Illustration eines Lautsprechers mit Briefen.
Bild: Julien Eichinger - stock.adobe.com

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Die Antwort hängt davon ab, ob das Gespräch im Vordergrund steht und die versicherte Tätigkeit unterbricht oder ob es nebenbei, also gleichzeitig zur Arbeit, stattfindet. Spreche ich beim Fliesenverlegen mit einem Bekannten und verletze mir dabei an einer scharfkantigen Fliese den Finger, handelt es sich um einen versicherten Arbeitsunfall, da die Arbeitstätigkeit für den Unfall ausschlaggebend war. Bekomme ich einen längeren privaten Anruf, verlasse deswegen den Raum und stolpere, ist es hingegen kein versicherter Arbeitsunfall, weil ich meine Arbeit unterbrochen und den Arbeitsplatz aus privaten Gründen verlassen habe.

19. März 2025

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