Maik Waidelich, Arbeitgebervertreter, Waidelich GmbH Bauunternehmung.
Bild: privat
Aus der Praxis für die Praxis

Stimmen aus der Selbstverwaltung der BG BAU: Maik Waidelich

Arbeitgebervertreter, Waidelich GmbH Bauunternehmung.

Herr Waidelich, wie groß ist das Risiko, dass Gegenstände auf der Baustelle herunterfallen und Personen treffen?

Das Risiko ist sehr hoch und hängt damit zusammen, dass manchmal zu schnell und unüberlegt gearbeitet wird. So kommt es immer wieder vor, dass lose Teile auf Paletten unterschätzt werden. Diese schweben dann ohne Sicherung eines Netzes oder einer Kettenfixierung durch die Luft. Bei Gerüstarbeiten wird oft liegengelassenes Werkzeug oder Material unterschätzt. Ein Streiftritt und diese können sich in tödliche Geschosse verwandeln. Ein besonderes Augenmerk möchte ich auf die Arbeiten der Maurer mit Großflächenschalungen lenken. Hier ist ganz genau darauf zu achten, dass keine Schalungsklammern vergessen und diese richtig eingehängt werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass sie beim Versetzen herausfallen.

Illustration eines Lautsprechers mit Briefen.
Bild: Julien Eichinger - stock.adobe.com

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Was können Sie in Ihrer Funktion als Chef und Arbeitgeber tun, um solche Unfälle zu verhindern?

Als Chef weise ich meine Mitarbeiter durch detaillierte Gefährdungsbeurteilungen auf Gefahren hin. Ebenfalls findet in unserem Betrieb eine jährliche Unterweisung statt. Hier spreche ich Gefahren an, die besondere Aufmerksamkeit benötigen, aber im Alltag häufig vernachlässigt werden. Außerdem besprechen wir passende Schutzmaßnahmen. Aber nicht nur das Planen und Vorbereiten liegt in meiner Verantwortung als Chef. Auf der Baustelle schaue ich mir an, was meine Beschäftigten tun, und greife bei Bedarf ein.


Wie wichtig ist die Abstimmung mit anderen Firmen?

Eine enge Abstimmung ist in der heutigen Zeit unumgänglich, da parallele Arbeiten mit anderen Gewerken allein schon durch die engen Zeitpläne unvermeidbar sind. Um sicher arbeiten zu können, müssen frühzeitig Besprechungen zwischen allen Beteiligten erfolgen, um etwa gemeinsame Regeln zu vereinbaren und bekannt zu machen.

12. Dezember 2024

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