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Die DGUV Regel 113-614 „Branche Herstellung von Asphaltmischgut“ richtet sich an Betreiber von Asphaltmischwerken sowie Verantwortliche für Arbeitsschutz in diesen Betrieben. Sie bietet eine Übersicht über die Gefährdungen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen bei der Herstellung von Asphaltmischgut und dient als praktische Hilfestellung, insbesondere bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen.
Schutzmaßnahmen bei der Asphaltherstellung:
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19. März 2025