Titelbild der DGUV Regel 113-614: Branche Herstellung von Asphaltmischgut.
Bild: DGUV
Infomedien

Asphalt sicher mischen

Gefährdungsermittlung, Präventionsmaßnahmen und die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben sind wichtige Schwerpunkte der DGUV Regel 113-614 "Branche Herstellung von Asphaltmischgut".

Die DGUV Regel 113-614 „Branche Herstellung von Asphaltmischgut“ richtet sich an Betreiber von Asphaltmischwerken sowie Verantwortliche für Arbeitsschutz in diesen Betrieben. Sie bietet eine Übersicht über die Gefährdungen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen bei der Herstellung von Asphaltmischgut und dient als praktische Hilfestellung, insbesondere bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen.

Schutzmaßnahmen bei der Asphaltherstellung:

Die Aufsichtsperson Denny Hillert zeigt anhand einer Melone wie gut ein Schutzhelm den Kopf schützt. Sein Oberkörper ist auf ein Smartphone montiert.
Bild: Jan-Peter Schulz, Roman Samokhin - stock.adobe.com

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19. März 2025

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