Gut versichert

Partner im Arbeitsschutz: Wie die BfGA und die BfGA Berlin unterstützen können

Als Unternehmerin oder Unternehmer übernehmen Sie große Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden und tragen gesetzliche Pflichten. Hierbei können Ihnen die BfGA und die BfGA Berlin, Tochtergesellschaften der BG BAU, helfen.

Sie haben die Wahl: Entweder bestellen Sie intern eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Sie beauftragen einen externen Dienstleister. Für Unternehmen, die bei der BG BAU versichert sind und bis zu 50 Beschäftigte haben, besteht auch die Möglichkeit, sich dem Arbeitsmedizinisch- Sicherheitstechnischen Dienst (ASD) der BG BAU anzuschließen. Dieser beauftragt die BfGA oder die BfGA Berlin, beides Tochtergesellschaften der BG BAU, mit der sicherheitstechnischen Betreuung Ihres Unternehmens.

Die Aufsichtsperson Denny Hillert zeigt anhand einer Melone wie gut ein Schutzhelm den Kopf schützt. Sein Oberkörper ist auf ein Smartphone montiert.
Bild: Jan-Peter Schulz, Roman Samokhin - stock.adobe.com

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Aufsichtspersonen und andere BG BAU-Gesichter geben Tipps zur Arbeitssicherheit und für gesundes Arbeiten auf dem Bau. Schauen Sie vorbei - eine Registrierung ist beim Verwenden von Webbrowsern nicht notwendig:

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Beide Gesellschaften bieten grundsätzlich die gleichen Leistungen an, unterscheiden sich jedoch in der Art, wie diese in Anspruch genommen werden können:

  • Unternehmen, die den Arbeitsschutz vorrangig eigenverantwortlich wahrnehmen und sich nur bei Bedarf von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten lassen möchten, wählen das „alternative Betreuungsmodell“ und wenden sich bei Bedarf an die BfGA Berlin. Voraussetzung hierfür ist, dass die Unternehmerin oder der Unternehmer an einer Schulung teilgenommen hat, die sie oder ihn befähigt, einen möglichen Beratungsbedarf eigenständig zu erkennen und zu steuern. In diesen Schulungen informieren die Expertinnen und Experten der BG BAU und der BfGA Berlin gemeinsam über die Unternehmerpflichten und geben praxisnahe Umsetzungstipps.
  • Unternehmen, die Wert auf eine aktive, kontinuierliche Beratung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit legen, werden von der BfGA aus München im Rahmen der „Regelbetreuung“ unterstützt. Hierbei ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit regelmäßig vor Ort im Unternehmen, wobei sich der Betreuungsumfang nach dem BG-Regelwerk richtet und von der Anzahl der Beschäftigten abhängig ist. Bei Bedarf kann er auch betriebsspezifisch erhöht werden.
Logo BfGA
Bild: BfGA

Wie sieht die Unterstützung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit konkret aus?

  • Sicherheitstechnische Beratung
    Ähnlich wie eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater im Steuerrecht hilft Ihnen die Fachkraft für Arbeitssicherheit durch den Paragraphen-Dschungel des Arbeitsschutzes. Gemeinsam entwickeln Sie Ideen, wie Sie den betrieblichen Arbeitsschutz verbessern können. Ein wesentliches Element ist die Beratung zu grundlegenden Anforderungen an die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten, beispielsweise die Gefährdungsbeurteilung als Kernbestandteil des Arbeitsschutzes.
     
  • Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung
    Die Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage eines erfolgreichen Arbeitsschutzkonzepts. Die Expertinnen und Experten der beiden BfGA‘en helfen Ihnen, mögliche Gefährdungen am Arbeitsplatz frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu planen. Auch bei der manchmal als kompliziert empfundenen Dokumentation stehen Ihnen die Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur Seite und helfen Ihnen, rechtssicher zu handeln.
     
  • Unterstützung bei der Unterweisung
    Wirksamer Arbeitsschutz lebt von der Motivation und dem Wissen der Mitarbeitenden. Bei der Unterweisung werden Ihre Beschäftigten zu den Themen Sicherheit und Gesundheit geschult. Dabei wird besonderes Augenmerk auf eine praxisnahe und lebendige Gestaltung gelegt, die die Beschäftigten aktiv einbindet.

Arbeitsmedizinisch-Sicherheitstechnischer Dienst (ASD) der BG BAU

Dem Arbeitsmedizinisch-Sicherheitstechnischen Dienst (ASD) der BG BAU können sich alle Mitgliedsbetriebe anschließen. Im Auftrag des ASD erbringen die Betriebsärztinnen und Betriebsärzte des Arbeitsmedizinischen Diensts (AMD) der BG BAU sowie die Fachkräfte für Arbeitssicherheit der BfGA und der BfGA Berlin eine umfassende Beratung und Betreuung, sodass alle erforderlichen Leistungen nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 abgedeckt sind.

12. Dezember 2024

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