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Lärmschwerhörigkeit ist unter den Beschäftigten am Bau und im Reinigungsgewerbe die häufigste Berufskrankheit. Allein im vergangenen Jahr gingen bei der BG BAU 4.581 neue Verdachtsanzeigen ein. Besonders schwerwiegend: Lärmschwerhörigkeit ist nicht heilbar. Ist das Gehör einmal geschädigt, gibt es kein Zurück.
So geht es auch Max Krüger. Seit 1986 ist er im Straßenbau tätig. Er schneidet Asphalt, schweißt und arbeitet mit dem Stemmhammer. Der durchschnittliche Lärmpegel liegt bei 90 dB(A). Vor Kurzem ist ihm aufgefallen, dass er schlechter hört. Ein Audiogramm hat den Hörverlust bestätigt.
Seine Lärmschwerhörigkeit wurde als Berufskrankheit anerkannt. Seither wird Max Krüger von einem Präventionsberater der BG BAU begleitet. Der Experte berät ihn an seinem Arbeitsplatz zu Schutzmaßnahmen, damit der Hörverlust nicht schlimmer wird. Hierfür ist es wichtig, dass der Präventionsberater die Gegebenheiten am Arbeitsplatz genau kennt und gemeinsam mit Max Krüger eine individuelle Lösung zum Schutz gegen die Lärmeinwirkung findet. Max Krüger hat jetzt ein ICP-Hörgerät, das den schädlichen Lärm abschirmt und Töne, die er hören muss, verstärkt. Das ist wichtig, denn als Straßenbauer muss er Warnsignale hören, um sicher arbeiten zu können.
Der Präventionsberater spricht auch mit dem Arbeitgeber von Max Krüger über präventive Maßnahmen und Fördermöglichkeiten seitens der BG BAU. So kommen im Straßenbau häufig laute Kompressoren zum Einsatz. Der Arbeitgeber kann leisere Modelle anschaffen und darauf achten, dass die Geräte nur mit einem gewissen räumlichen Abstand zueinander eingesetzt werden. Solche Maßnahmen haben einen Mehrwert für den ganzen Betrieb und werden zum Teil auch über die Arbeitsschutzprämien der BG BAU finanziell bezuschusst.
Um gesundheitliche Schäden durch Lärm und die damit einhergehenden Sicherheitsrisiken zu vermeiden, ist ein geeigneter Lärmschutz unabdingbar. Zuerst sind technische und organisatorische Maßnahmen umzusetzen. So lässt sich eine Lärmminderung durch leisere Maschinen oder durch Arbeitsmittel mit Elektroantrieb erreichen. Auch arbeitsorganisatorisch kann die Belastung reduziert werden: durch kürzere Aufenthaltszeiten im Lärmbereich oder Schallschutzwände. Lassen sich laute Maschinen oder Arbeitsverfahren nicht vermeiden, brauchen die Beschäftigten einen persönlichen Gehörschutz.
Arbeitgeber sind für den Schutz ihrer Beschäftigten verantwortlich. Um die richtigen Maßnahmen auszuwählen, müssen sie jeden Arbeitsplatz einzeln betrachten. Dabei spielt die Tageslärmexposition eine wesentliche Rolle. Eine neue Checkliste der BG BAU hilft bei der Lärmschutzplanung:
Es gibt zwei Arten von Gehörschutz: den aktiven und den passiven. Welcher der richtige ist, hängt vom Einsatzgebiet und von den Bedürfnissen der Beschäftigten ab. Aktiver Gehörschutz ist wie ein intelligenter Filter, der schädlichen Lärm blockiert und gleichzeitig Stimmen sowie Warnsignale durchlässt. Passiver Gehörschutz dämpft den gesamten Umgebungslärm und ist ideal für konstante Lärmsituationen, in denen keine Kommunikation nötig ist.
5. September 2024