Illustration zeigt einen Bauarbeiter, der ein Board hält und den Zeigefinger hebt. Eine Tafel neben ihm erklärt das STOP-Prinzip bei einer Gefährdungsbeurteilung.
Bild: Franziska Mayer - HAAS Publishing GmbH
Sicher arbeiten

Das STOP-Prinzip

Arbeitsschutz einfach erklärt – lesen Sie Teil 2 unserer Serie.

In unserer Serie „Arbeitsschutz einfach erklärt“ stellen wir wichtige Themen aus dem Arbeitsschutz verständlich und kompakt dar. Nachdem sich Teil 1 mit der Gefährdungsbeurteilung als Grundlage des Arbeitsschutzes befasst hat, geht es in Teil 2 um das Festlegen von passenden Schutzmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip. In der nächsten Ausgabe folgt dann Teil 3 zu Unterweisungen.

Antonio R. hat einen eigenen Dachdeckerbetrieb. Er bekommt den Auftrag, ein Kirchendach zu inspizieren und – falls nötig – auszubessern. Aufgrund der Höhe von über 30 Meter erkennt er in der Gefährdungsbeurteilung eine erhebliche Absturzgefahr. Gemäß des STOP-Prinzips legt er die nötigen Schutzmaßnahmen fest. Um das Risiko bei der Begutachtung des Dachs auf null zu senken, hat er den gewerblichen Einsatz einer Drohne mit Kamera organisiert. So muss niemand das Dach betreten (Substitution). Die Aufnahmen zeigen allerdings, dass Teile des Dachs erneuert werden müssen. Daher lässt der Unternehmer ein Arbeits- und Schutzgerüst nach neuestem Stand der Technik errichten (technische Maßnahmen). Für die Arbeit auf dem Dach setzt er nur erfahrene Beschäftigte ein und lässt die Baustelle durch seine Sicherheitsfachkraft eng betreuen (organisatorische Maßnahmen). Um das Risiko von Verletzungen zu verringern, tragen die Beschäftigten einen Helm mit Vier-Punkt-Kinnriemen (persönliche Maßnahmen), der auch bei Stürzen nicht verrutschen oder abfallen kann.
 

Illustration zeigt einen Bauarbeiter, der ein Board hält und den Zeigefinger hebt. Eine Tafel neben ihm erklärt das STOP-Prinzip bei einer Gefährdungsbeurteilung.
Bild: Franziska Mayer - HAAS Publishing GmbH

Die wichtigsten Fragen und Antworten

  • Beim STOP-Prinzip handelt es sich um die Einteilung von Schutzmaßnahmen in verschiedene Gruppen, die dann in einer festen Reihenfolge angewendet werden sollen. Das S steht für Substitution, das T, O und P für technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen. In dieser Reihenfolge soll geprüft werden, ob es passende Maßnahmen zum Schutz vor einer Gefährdung gibt. Als Erstes sollte versucht werden, die Gefahrenquelle zu beseitigen oder zu ersetzen (Substitution). Erst wenn das nicht gelingt und auch technische und organisatorische Schutzmaßnahmen die Gefährdung nicht genügend verringern, kommen persönliche Schutzmaßnahmen wie beispielsweise Helme zum Einsatz.

    Die Reihenfolge der Schutzmaßnahmen wurde entwickelt, um die Beschäftigten bestmöglich zu schützen. Am wirkungsvollsten ist es, eine Gefahr zu beseitigen, denn dann kann sie keinen Schaden mehr anrichten. Auch sind technische Schutzmaßnahmen wie etwa ein Gerüst wirkungsvoller als persönliche Schutzausrüstung wie zum Beispiel ein Helm. Diese Rangfolge ist auch im Arbeitsschutzgesetz verankert (§ 4 ArbSchG). Dort heißt es: „Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen“ sowie „individuelle Schutzmaßnahmen sind nachrangig zu anderen Maßnahmen“.

  • Das STOP-Prinzip wird im Zuge der Gefährdungsbeurteilung angewendet (siehe Teil 1 der Serie). Nachdem die Gefährdungen ermittelt sind, werden geeignete Maßnahmen bestimmt, um die Beschäftigten hiervor zu schützen. Diese sind gemäß dem STOP-Prinzip festzulegen und umzusetzen.

  • Zuständig für die Schutzmaßnahmen im Betrieb ist laut Arbeitsschutzgesetz die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber. Diese Aufgabe kann sie oder er an qualifizierte Führungskräfte weitergeben. Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber muss aber sicherstellen, dass die Aufgaben auch wirklich erfüllt werden. Je nach Gefährdung und Schutzmaßnahmen kann es sinnvoll sein, die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin oder den Betriebsarzt einzubinden. Wenn es um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten geht, ist zudem der Betriebsrat zu beteiligen.

  • Das STOP-Prinzip lässt sich umsetzen, indem die Vorgaben zur Art und Reihenfolge der Schutzmaßnahmen auf die jeweilige Gefährdung übertragen werden. Dabei helfen die Hinweise aus der Infografik auf der linken Seite.

Weitere Informationen
Erläuterung des STOP-Prinzips in den Technischen Regelungen für Gefahrstoffe (TRGS) 500, Abschnitt 5
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21. März 2024

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