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Seit dem 1. Februar 2025 gilt eine neue Normenreihe, die auch Schnellwechselsysteme betrifft. Ältere Systeme ohne ausreichende Sicherheitseinrichtungen entsprechen nicht mehr den aktuellen Standards und müssen überprüft werden.
Seit Februar 2025 gelten für Schnellwechsler neue technische Vorgaben. Sie müssen nun die Anforderungen der EN 474-1:2022 (Kapitel 4.21) und zusätzlich der EN 474-5:2022+AC:2022 (Kapitel 4.9) erfüllen. Diese schreiben vor, dass Schnellwechsler über Sicherheitseinrichtungen verfügen müssen, die ein unbeabsichtigtes Lösen von Anbaugeräten verhindern.
Die bisherige Norm EN 474-1:2006+A6:2019 entspricht nicht mehr dem Stand der Technik.
Besitzt der Schnellwechsler eine dieser drei Sicherheitsfunktionen, entspricht er dem Stand der Technik.
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Sollten Aufsichtspersonen der BG BAU bei Baustellenkontrollen Hydraulikbagger mit Schnellwechslern ohne Sicherungssysteme nach EN 474- 5:2022+AC:2022 antreffen, können Auflagen erteilt werden – bis hin zur Untersagung der weiteren Arbeiten von Beschäftigten im Gefahrenbereich.
Die BG BAU unterstützt die Nach- oder Umrüstung mit finanziellen Zuschüssen, sogenannten Arbeitsschutzprämien.
13. Juni 2025