Sicher arbeiten

Neue Informationen zu Schnellwechslern

Ältere Schnellwechselsysteme verriegeln nicht zuverlässig. Neue technische Anforderungen sollen weitere schwere Unfälle verhindern.

Seit dem 1. Februar 2025 gilt eine neue Normenreihe, die auch Schnellwechselsysteme betrifft. Ältere Systeme ohne ausreichende Sicherheitseinrichtungen entsprechen nicht mehr den aktuellen Standards und müssen überprüft werden.
 

Rechtlicher Hintergrund 

Seit Februar 2025 gelten für Schnellwechsler neue technische Vorgaben. Sie müssen nun die Anforderungen der EN 474-1:2022 (Kapitel 4.21) und zusätzlich der EN 474-5:2022+AC:2022 (Kapitel 4.9) erfüllen. Diese schreiben vor, dass Schnellwechsler über Sicherheitseinrichtungen verfügen müssen, die ein unbeabsichtigtes Lösen von Anbaugeräten verhindern. 

Die bisherige Norm EN 474-1:2006+A6:2019 entspricht nicht mehr dem Stand der Technik.

Diese Sicherheitseinrichtungen erfüllen die neuen Normen:

Besitzt der Schnellwechsler eine dieser drei Sicherheitsfunktionen, entspricht er dem Stand der Technik.

Unternehmen, die Schnellwechsler einsetzen, sollten Folgendes tun: 

  • Prüfen, ob ihre Systeme den neuen Normen entsprechen.
  • Erfüllen die Schnellwechsler nur die alten Sicherheitsanforderungen, ist die Gefährdungsbeurteilung zu überprüfen und zu aktualisieren.
  • Wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich Personen im Gefahrenbereich aufhalten, kann die Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung nur zu dem Ergebnis kommen, dass der Schnellwechsler nachgerüstet werden muss (technische Lösungen haben gemäß Arbeitsschutzgesetz Vorrang vor anderen Lösungen).
Die Aufsichtsperson Denny Hillert zeigt anhand einer Melone wie gut ein Schutzhelm den Kopf schützt. Sein Oberkörper ist auf ein Smartphone montiert.
Bild: Jan-Peter Schulz, Roman Samokhin - stock.adobe.com

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Sanktionen drohen 

Sollten Aufsichtspersonen der BG BAU bei Baustellenkontrollen Hydraulikbagger mit Schnellwechslern ohne Sicherungssysteme nach EN 474- 5:2022+AC:2022 antreffen, können Auflagen erteilt werden – bis hin zur Untersagung der weiteren Arbeiten von Beschäftigten im Gefahrenbereich.

Aufkleber „Drucktest. Immer!“ beim Bagger.
Ist auch weiterhin nach jedem Gerätewechsel obligatorisch: der Drucktest.
Bild: BG BAU

Förderung von Nach- und Umrüstungen

Die BG BAU unterstützt die Nach- oder Umrüstung mit finanziellen Zuschüssen, sogenannten Arbeitsschutzprämien.

13. Juni 2025

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