Illustration eines Bauarbeiters vor einer Tafel auf der die Rollen und Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten erklärt ist.
Bild: Franziska Mayer - HAAS Publishing GmbH
Sicher arbeiten

Der Sicherheitsbeauftragte

Arbeitsschutz einfach erklärt – lesen Sie Teil 7 unserer Serie.

In unserer Serie „Arbeitsschutz einfach erklärt“ stellen wir zentrale Begriffe des Arbeitsschutzes möglichst kompakt und verständlich vor. Nachdem es zunächst um Prozesse wie die Gefährdungsbeurteilung ging, stehen nun wichtige Personen im Arbeitsschutz im Fokus. Nach der Sicherheitsfachkraft (Sifa) im letzten Heft folgt jetzt der Sicherheitsbeauftragte (SiBe).
 

Manfred M. ist Tiefbauunternehmer und leitet einen Betrieb mit 80 Beschäftigten, die sich auf zwei Standorte aufteilen. Weil ihm Arbeitsschutz wichtig ist, hat er eine eigene Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) eingestellt.

Illustration eines Bauarbeiters vor einer Tafel auf der die Rollen und Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten erklärt ist.
Bild: Franziska Mayer - HAAS Publishing GmbH

Der Sicherheitsprofi unterstützt ihn bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben, kann aber nicht an jedem Standort und auf jeder Baustelle gleichzeitig sein. Im Laufe der Jahre haben sie daher gemeinsam und unter Einbindung des Betriebsrats fünf erfahrene Kolleginnen und Kollegen ausgewählt, die sich freiwillig bereit erklärten, Sicherheitsbeauftragte zu werden. Ihre Funktion wird im Dienstplan berücksichtigt, sodass immer ein SiBe auf jeder Baustelle ist. Im Arbeitsschutzausschuss tauschen sich Arbeitgeber, Sifa und SiBe regelmäßig aus. Durch die dezentralen Helfer kann das Unternehmen schnell auf Sicherheitsprobleme reagieren und bekommt direkte Rückmeldung, wie Sicherheitsvorgaben von den Beschäftigten angenommen werden.

Die wichtigsten Fragen und Antworten

  • Ein SiBe unterstützt die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber und die Sifa bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes im Unternehmen. Als freiwilliger Helfer hat die oder der Beschäftigte die unmittelbare Umgebung des eigenen Arbeitsplatzes im Blick und ist erster Ansprechpartner für die Kolleginnen und Kollegen in Fragen von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Die oder der SiBe trägt dabei weder Verantwortung noch ist sie oder er weisungsbefugt.

  • Als SiBe eignen sich grundsätzlich alle Beschäftigten, die Interesse am Thema Arbeitsschutz haben. Ein SiBe darf nicht gleichzeitig die Rolle der Sifa übernehmen und sollte auch kein Vorgesetzter sein, da er diese beim Arbeitsschutz unterstützen soll. Wichtig für einen SiBe ist Verantwortungsbewusstsein, gute Kommunikationsfähigkeit und ein vertrauensvolles Verhältnis zu den Personen in seinem betrieblichen Umfeld.

  • Ob Arbeitsschutz funktioniert, entscheidet sich häufig im Detail. Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber sowie Vorgesetzte können zwar Vorgaben, etwa zum Bedienen von Maschinen oder zum Tragen von Schutzausrüstung machen, sie aber nicht immer und überall im Arbeitsalltag erläutern und kontrollieren. Der SiBe soll helfen, die Vorgaben in die Breite zu tragen, auf die tägliche Umsetzung achten und mögliche Probleme schnell erkennen und weitergeben.

  • Die Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ gibt Hinweise, wie viele SiBe ein Unternehmen benötigt. Ab 21 Beschäftigten ist mindestens ein SiBe vorgeschrieben. Darüber hinaus richtet sich ihre Anzahl nach Kriterien wie Standorte, Arbeitszeiten und Unfallrisiken. Ein SiBe soll in seinem unmittelbaren Umfeld wirken, entsprechend braucht es bei großen Unternehmen mit unterschiedlichen Standorten, Abteilungen und Gebäuden mehrere SiBe. Nur so kann eine räumliche, fachliche und persönliche Nähe des SiBe zu den Kolleginnen und Kollegen gewährleistet werden.

  • Ein SiBe soll darauf achten, dass die Kolleginnen und Kollegen in seinem Bereich persönliche Schutzausrüstung tragen und diese in einem guten Zustand ist. Darüber hinaus informiert der SiBe sie über den sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen. Wenn ihm sicherheitstechnische Mängel auffallen, meldet er diese der oder dem Vorgesetzten. Um seine Einschätzungen einzubringen und sich auszutauschen, nimmt der SiBe an Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses, Betriebsbegehungen durch Aufsichtspersonen und Ermittlungen zu Arbeitsunfällen teil. Für diese Aufgaben wie auch für Aus- und Fortbildungen durch den Unfallversicherungsträger muss die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber ihm genügend Zeit einräumen.

19. November 2024

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