Illustration einer Person, die erklärt, wie eine Unterweisung geplant und durchgeführt werden muss.
Bild: Franziska Mayer - HAAS Publishing GmbH
Sicher arbeiten

Die Unterweisung

Arbeitsschutz einfach erklärt – lesen Sie Teil 3 unserer Serie.


In unserer Serie „Arbeitsschutz einfach erklärt“ stellen wir wichtige Themen aus dem Arbeitsschutz verständlich und kompakt dar. Nachdem sich Teil 1 mit der Gefährdungsbeurteilung als Grundlage des Arbeitsschutzes befasst hat, ging es in Teil 2 um die Festlegung von passenden Schutzmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip. Der vorliegende dritte Teil der Serie behandelt das Thema „Unterweisungen“ als eine der wichtigsten Maßnahmen für sicheres und gesundes Arbeiten.
 

Salim F. leitet ein Trockenbauunternehmen. Eine regelmäßige Aufgabe seiner Beschäftigten ist das Zuschneiden von Gipskartonplatten. Mit einem Cutter-Messer ist dies mühsam und gefährlich. Salim F. kauft deshalb mehrere Tauchsägen. Seine Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass auch mit diesen Maschinen ein gewisses Verletzungsrisiko besteht. Er bestellt deshalb gleich passende Führungsschienen mit (technische Schutzmaßnahme) und nimmt sich vor, alle Beschäftigten in der Nutzung der Maschinen zu unterweisen (organisatorische Schutzmaßnahme). Vor der Unterweisung liest er die Bedienungsanleitung genau durch und führt ein Gespräch mit dem Hersteller. Dann zeigt er seinen Beschäftigten in einer halbstündigen Unterweisung, wie sie die Maschinen richtig und sicher einsetzen. Dazu gehört auch die Nutzung von Schutzbrillen (persönliche Schutzmaßnahme). Jeder Beschäftigte darf unter Aufsicht mehrere Schnitte machen. Nach der ersten Woche, in der die Maschinen im Einsatz sind, gibt es eine kurze Nachbesprechung, um Erfahrungen auszutauschen. Die Rückmeldungen bringen den Chef auf die Idee, passende Absauggeräte für die Sägen zu kaufen.
 

Illustration einer Person, die erklärt, wie eine Unterweisung geplant und durchgeführt werden muss.
Bild: Franziska Mayer - HAAS Publishing GmbH

Richtig unterweisen - Fragen und Antworten

  • „Unterweisung“ ist ein feststehender Begriff im Arbeitsschutz. Gemeint ist damit eine Art Kurzschulung für Beschäftigte, in der sie über Gefahren am Arbeitsplatz und den sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln informiert werden. Die Beschäftigten sollen in Unterweisungen lernen, welche Gefährdungen es gibt, und praxistaugliche Hinweise und Anweisungen erhalten, wie sie mit diesen umgehen können. Eine Unterweisung kann zu allgemeinen Themen wie etwa zu Erster Hilfe und dem Verhalten bei Unfällen oder zu spezifischen Themen wie ergonomischem Arbeiten oder der richtigen Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung erfolgen. Zu welchen konkreten Themen Unterweisungen erforderlich sind, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Gemäß STOP-Prinzip gehören Unterweisungen zum organisatorischen Teil der Schutzmaßnahmen (siehe Beispiel oben).

  • Unterweisungen sind laut § 12 Arbeitsschutzgesetz vorgeschrieben. Die Beschäftigten sollen durch sie das Wissen und die Fähigkeiten erhalten, sicher und gesund zu arbeiten. Wichtig ist es auch, ihre Motivation in diesem Bereich zu erhöhen, da das Verhalten der Beschäftigten ein entscheidender Faktor ist, um Unfälle und Gesundheitsgefährdungen zu vermeiden.

  • Der Arbeitgeber ist laut § 13 Arbeitsschutzgesetz für Unterweisungen zuständig, kann die Unterweisungspflicht aber an direkte Vorgesetzte der Beschäftigten delegieren. Unterweisungen sind also Chefsache. Sie enthalten konkrete Anweisungen und müssen daher von einer Person mit Weisungsbefugnis durchgeführt werden.

  • Unterweisungen finden am besten als Treffen in Präsenz statt, können aber auch virtuell erfolgen. Die wichtigste Regel lautet: Sie müssen für alle Beschäftigten verständlich sein! Nur so können die Inhalte ankommen und ihre Wirkung entfalten. Sprechen die Beschäftigten unterschiedliche Sprachen, sollten die Inhalte der Unterweisung, falls möglich, übersetzt werden. Visuelle Formate wie Erklärfilme und Plakate helfen, die wichtigsten Botschaften zu vermitteln. Die richtige Vorgehens- und Verhaltensweise lässt sich besonders anschaulich am praktischen Objekt zeigen, beispielsweise in der Werkstatthalle oder auf der Baustelle. Darüber hinaus ist es für den Lernerfolg wichtig, die Beschäftigten aktiv einzubinden, etwa durch Fragen oder Übungen.

  • Zunächst sind Unterweisungen notwendig, bevor Beschäftigte eine neue Tätigkeit beginnen, also wenn sie neu eingestellt werden, den Arbeitsplatz wechseln oder neue Arbeitsmittel oder Arbeitsverfahren eingeführt werden. So können sich Beschäftigte von der ersten Minute an vor Gefährdungen schützen, die mit ihrer Arbeit verbunden sind. Damit die Inhalte von Unterweisungen nicht in Vergessenheit geraten, müssen sie regelmäßig, das heißt mindestens einmal im Jahr, wiederholt werden. Bei Beschäftigten unter 18 Jahren sind mindestens zwei Unterweisungen pro Jahr und Thema vorgeschrieben. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen dokumentieren, dass Unterweisungen stattgefunden haben und wer daran teilgenommen hat.

Weitere Informationen

Materialien und Tipps für Unterweisungen im Betrieb.

21. März 2024

Artikel teilen
Folgen Sie uns auch auf