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In unserer Serie „Arbeitsschutz einfach erklärt“ stellen wir wichtige Begriffe aus dem Arbeitsschutz verständlich und kompakt vor. Nachdem in den vergangenen Ausgaben schon die Gefährdungsbeurteilung, das STOP-Prinzip und die Unterweisung erläutert wurden, geht es heute um die Betriebsanweisung.
Malte P. leitet ein kleines Unternehmen für Verputz- und Malerarbeiten. Seine Beschäftigten kommen regelmäßig mit Gefahrstoffen wie Dämmmaterialien, Zement, Lösungsmitteln und Epoxidharzen in Kontakt. In seiner Gefährdungsbeurteilung erkennt Malte P., dass diese Stoffe die Gesundheit seiner Beschäftigten schädigen könnten. Entsprechend informiert er sie in einer Unterweisung über die Risiken im Umgang mit den Stoffen und die nötigen Schutzmaßnahmen wie etwa das Tragen der richtigen, von ihm als Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Handschuhe.
Auch auf die Brand- und Explosionsgefahr bei unsachgemäßer Lagerung und Verarbeitung weist er hin. Damit die Informationen immer verfügbar sind, erstellt er für jeden gefährlichen Stoff eine Betriebsanweisung und hängt diese gut sichtbar an die Tür des Materiallagers in seinem Betrieb. Sollen gefährliche Baumaterialien vor der Verarbeitung auf einer Baustelle zwischengelagert werden, unterstützt er bei der Suche nach einem geeigneten Platz und hängt auch dort Betriebsanweisungen aus.
Eine Betriebsanweisung ist eine Art Bedienungsanleitung für sicheres und gesundes Arbeiten. Sie hängt in schriftlicher Form am Arbeitsplatz aus oder wird digital zur Verfügung gestellt und enthält Verhaltensregeln zum richtigen Umgang mit Arbeitsmitteln wie Maschinen und Gefahrstoffen. Ihre Inhalte sind verbindliche Vorgaben der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers und sollen die Beschäftigten sowie die Umwelt vor Schäden schützen. Grundlage ist die Gefährdungsbeurteilung, die darüber entscheidet, ob ein solches Dokument notwendig ist und welche Vorgaben es enthalten sollte.
Laut Arbeitsschutzgesetz müssen die Beschäftigten über mögliche Gefährdungen bei ihrer Arbeit und entsprechende Schutzmaßnahmen informiert werden. Bei der Unterweisung geschieht dies in mündlicher Form, bei der Betriebsanweisung in schriftlicher Form. Beides ergänzt sich: Die Betriebsanweisung kann Grundlage der Unterweisung sein, die mindestens einmal im Jahr stattfindet. In der Zwischenzeit bietet das ausgehängte Dokument wichtige Informationen für einen sicheren Arbeitsalltag – und ist jederzeit verfügbar, sobald jemand den Blick darauf richtet.
Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber ist für die Erstellung der Betriebsanweisung verantwortlich. Sie oder er kann sich bei dieser Aufgabe von Fachkräften für Arbeitssicherheit oder Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmedizinern beraten lassen oder die Aufgabe an geeignete Personen im Unternehmen weitergeben.
Eine Betriebsanweisung sollte in verständlicher Form verfasst sein und möglichst konkrete Informationen und Hinweise enthalten. Wenn nicht alle Beschäftigten eines Unternehmens gut Deutsch sprechen, ist es notwendig, Betriebsanweisungen in mehreren Sprachen anzufertigen und auszuhängen. Die verwendeten Begriffe sollten so eindeutig wie möglich sein. Besser als „Atemschutz“ ist beispielsweise „FFP2-Maske“, genauer als „Handschuhe“ etwa „Nitril-Handschuhe grün“. Der Einsatz von Schaubildern und Symbolen kann dabei helfen, dass die Beschäftigten die Inhalte der Betriebsanweisung leichter verstehen.
Eine Betriebsanweisung ist häufig in feste Themenblöcke gegliedert. Das erleichtert die Wiedererkennbarkeit und die Orientierung im Dokument. Der in der Infografik dargestellte inhaltliche Aufbau hat sich bewährt. Trotz wiederkehrender Elemente ist es wichtig, auf den Bezug zum jeweiligen Standort zu achten. So sind Informationen zu den Ersthelfenden und häufig auch zu den internen Notfallnummern ortsbezogen und weichen entsprechend voneinander ab. Auch sollten die Inhalte regelmäßig geprüft und aktuell gehalten werden.
21. März 2024