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Arbeitgeberin oder Arbeitgeber haben aber selbstverständlich weiterhin die Aufgabe, ihre Beschäftigten vor gesundheitlichen Risiken wie etwa COVID-19-Infektionen zu schützen. Das gelingt am besten, indem sie regelmäßig Gefährdungsbeurteilungen durchführen und die sich daraus ergebenden Schutzmaßnahmen umsetzen – je nach Tätigkeit und Infektionslage kann dies auch die Nutzung eines Hygienekonzepts sein. Die BG BAU unterstützt Sie weiterhin bei dieser Aufgabe mit nützlichen Materialien zum Arbeits- und Infektionsschutz.
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Corona-Hygienekonzept Gebäudereinigung
Handlungshilfe: Gefährdungsbeurteilung für Beschäftigte bei Reinigungsarbeiten (Coronavirus)
8. September 2022