In Kürze

Corona im Griff

Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung und die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel sind zum 25. Mai 2022 ausgelaufen. Damit entfallen einige Vorgaben für Unternehmen wie etwa die grundsätzliche Pflicht zur Erstellung eines Hygienekonzepts.

Arbeitgeberin oder Arbeitgeber haben aber selbstverständlich weiterhin die Aufgabe, ihre Beschäftigten vor gesundheitlichen Risiken wie etwa COVID-19-Infektionen zu schützen. Das gelingt am besten, indem sie regelmäßig Gefährdungsbeurteilungen durchführen und die sich daraus ergebenden Schutzmaßnahmen umsetzen – je nach Tätigkeit und Infektionslage kann dies auch die Nutzung eines Hygienekonzepts sein. Die BG BAU unterstützt Sie weiterhin bei dieser Aufgabe mit nützlichen Materialien zum Arbeits- und Infektionsschutz.

Der Newsletter der BG BAU

Mit dem Newsletter der BG BAU erhalten Sie alle wichtigen Meldungen und aktuelle Informationen zum Thema Arbeitsschutz per E-Mail – so etwa auch Hinweise zu neuen Arbeitsschutzprämien und Seminarangeboten.

Jetzt abonnieren!


Passen Sie Ihre Unterlagen an und unterweisen Sie entsprechend den erforderlichen Maßnahmen:
Corona-Hygienekonzept Gebäudereinigung
Handlungshilfe: Gefährdungsbeurteilung für Beschäftigte bei Reinigungsarbeiten (Coronavirus)

8. September 2022

Artikel teilen
Folgen Sie uns auch auf