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Häufig sind Beschäftigte in der Bauwirtschaft und den baunahen Dienstleistungen bei ihrer Arbeit Gefahrstoffen ausgesetzt. Insbesondere bei krebserzeugenden Gefahrstoffen kann es Jahre dauern, bis Folgen nach einem falschen Umgang auftreten. Daher sind Unternehmen verpflichtet, ein aktualisiertes Expositionsverzeichnis für ihre Beschäftigten zu führen, die Tätigkeiten mit krebserzeugenden oder erbgutverändernden Stoffen ausüben. In diesem Kontaktnachweis sind die Höhe und Dauer sowie Häufigkeit der Exposition festzuhalten. Diese Verzeichnisse muss das Unternehmen 40 Jahre lang aufbewahren. Am Ende ihres Beschäftigungsverhältnisses wird dann eine komplette Übersicht über die Gefahrstoffexposition als Nachweis ausgehändigt.
Die BG BAU unterstützt Unternehmen mit einer neuen Eingabehilfe für die Eingabe dieser Daten in die seit 2015 von der DGUV geschaffene Zentrale Expositionsdatenbank (ZED). Denn Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können diese „Aushändigungs- und Aufbewahrungspflicht“ auf die DGUV übertragen.
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8. September 2022