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Asbest wurde aufgrund seiner technischen Eigenschaften bis zum Verbot im Oktober 1993 in vielen Bauprodukten verwendet. Daher ist der Stoff auch heute noch in Fußböden, Fassaden und Wänden, auf Dächern und in Installationen zu finden.
Das Problem: Asbest ist mit bloßem Auge häufig nicht zu erkennen. Solange das Material fest verbaut ist, besteht in der Regel keine Gefahr. Aber wenn Löcher in Wände gebohrt, Tapeten entfernt, Sanitärrohre ausgebaut, alte Dachplatten entfernt oder Fußbodenkleber abgeschliffen wird, können Asbestfasern freigesetzt werden. Deshalb ist es wichtig, in älteren Gebäuden immer davon auszugehen, dass asbesthaltige Materialien verbaut sein können. Nur eine Analyse bringt Klarheit.
Das neue E-Learning-Programm der BG BAU „Grundkenntnisse Asbest“ richtet sich vor allem an Beschäftigte beim Bauen im Bestand und zeigt, wo asbesthaltige Materialien verbaut sein könnten und wie man sich hiervor schützen kann. Besonders wichtig ist es, staubarm zu arbeiten sowie entstehende Stäube abzusaugen und zu filtern. Betroffene Arbeitsbereiche müssen von anderen Bereichen abgetrennt und abgeschottet werden, um zu verhindern, dass Asbest verschleppt wird. Bei Gefährdungen sind auch Atemschutzmasken und staubdichte Schutzanzüge erforderlich. Die Entscheidung, welche konkreten Maßnahmen zu ergreifen sind, trifft eine verantwortliche Person im Unternehmen, die über vertiefte Sachkunde zum Thema Asbest verfügt.
In einem neuen Schutzpaket für das Bauen im Bestand hat die BG BAU technische und persönliche Maßnahmen zusammengestellt, die Sie zum Schutz Ihrer Beschäftigten benötigen. Wenn Sie die Komponenten kombinieren, reduzieren Sie damit deutlich die Belastungen durch Staub, Faserstäube und andere luftgetragene Gefahrstoffe.
Das Schutzpaket besteht aus:
Mitgliedsunternehmen können eine Förderung von 50 Prozent der Anschaffungskosten (maximal 5.000 Euro) erhalten, wenn sie in die Maßnahmen investieren. Für den Erhalt der Prämie müssen sie durch Vorlage von Rechnungen nachweisen, dass sie über alle Bestandteile des Schutzpakets verfügen. Es ist damit nicht notwendig, Komponenten neu zu kaufen, die schon im Betrieb vorhanden sind. Eine weitere Voraussetzung für den Erhalt der Prämie ist das Durchlaufen des E-Learning- Programms „Grundkenntnisse Asbest“. Vor Beantragung der Förderung muss es von mindestens 50 Prozent der Beschäftigten des jeweiligen Unternehmens, die beim Bauen im Bestand tätig sind, erfolgreich abgeschlossen werden.
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Wie Sie Ihre Beschäftigten beim Bauen im Bestand schützen können, zeigt auch die Branchenlösung „Asbest beim Bauen im Bestand“. Sie erläutert, wann Unternehmen davon ausgehen müssen, dass im Baubestand Asbest vorhanden ist und welche Schutzmaßnahmen dann notwendig sind.
16. September 2022