Sicher arbeiten

Wirksame Maßnahmen gegen Asbest beim Bauen im Bestand

Wie Unternehmen ihre Beschäftigten vor Asbest bei Bauarbeiten im Bestand schützen können, zeigt die neue Branchenlösung „Asbest beim Bauen im Bestand“. Eine Schlüsselmaßnahme: konsequent staubarmes Arbeiten.

Der Abbruchhammer dröhnt laut durch das Gebäude. Stück für Stück zerbrechen die alten Fliesen im Badezimmer. Alle Maschinen sind mit einer Stauberfassung versehen und an Entstauber angeschlossen. Luftreiniger im Arbeitsbereich filtern zusätzlich frei werdende Stäube aus der Atemluft. Die Beschäftigten tragen Maske, an der Tür gibt es eine Personenschleuse. Was aussieht wie professioneller Staubschutz, bewirkt in Wirklichkeit noch viel mehr. Durch die Ausrüstung werden die Beschäftigten nicht nur vor Staub, sondern auch vor gefährlichen Asbestfasern geschützt.


Asbest häufiger verbaut als gedacht

Denn in Gebäuden mit Baubeginn vor dem 31. Oktober 1993 kann Asbest auch in bisher „unverdächtigen“ Bauprodukten wie Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern enthalten sein. Die Herausforderung von Asbest beim Bauen im Bestand betrifft nun eine ganze Branche: Nahezu jedes Handwerksunternehmen, das Tätigkeiten in älteren Bestandsgebäuden ausführt, kann mit Asbest in Kontakt kommen. Doch was die Szene auch zeigt: Wer bei Arbeiten an potenziell asbesthaltigen Materialien die notwendigen Schutzmaßnahmen konsequent umsetzt, hält die Gefährdung für die Beschäftigten gering.

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Praxishilfe für besseren Gesundheitsschutz

Wann müssen Unternehmen davon ausgehen, dass im Baubestand Asbest vorhanden ist? Was sind die nächsten Schritte bei einem Asbestverdacht? Welche Handwerkstätigkeiten sind von der Gefährdung besonders betroffen? Verbände der Bauwirtschaft und baunahen Dienstleistungen, die Gewerkschaft IG BAU und betroffene Berufsgenossenschaften haben sich zu diesen und weiteren Fragen beraten. Herausgekommen ist die neue Branchenlösung „Asbest beim Bauen im Bestand“. Die Branchenlösung ist eine Praxishilfe für alle Unternehmen, um den Gesundheitsschutz beim Bauen im Bestand zu verbessern. Sie dient als Hilfestellung in der Übergangszeit, bis die derzeit gültigen Rechtsvorschriften – insbesondere die Gefahrstoffverordnung – an die aktuelle Sachlage angepasst sind.
 

Grafische Darstellung einer Atemschutzmaske
Bild: Franziska Meyer - HAAS Publishing

Verboten, aber immer noch da: ASBEST

Bereits seit Anfang des 20. Jahrhunderts war Asbest ein beliebter und vielfältig verwendbarer Werkstoff im Bausektor. Doch schon früh zeigte sich, dass es durch das Einatmen der Asbestfasern zu schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen kommen kann (zum Beispiel Lungenkrebs). In Deutschland besteht seit Ende 1993 ein Verbot des Inverkehrbringens und Verwendens von Asbest und Materialien, denen Asbest absichtlich zugesetzt wurde. Von den meisten Baustoffen gehen im eingebauten Zustand keine Gefährdungen aus, solange die Fasern fest eingebunden und die Materialien nicht beschädigt sind. Werden die betroffenen Bauteile aber beschädigt oder bearbeitet, geraten die Asbestfasern in die Luft. Dadurch werden sowohl die am Bau Beschäftigten wie auch Dritte Gesundheitsgefahren ausgesetzt.

Konkrete Handlungsempfehlungen Die Branchenlösung ist eine Handlungsempfehlung für Unternehmen. Vom Asbestverdacht bis zur Entsorgung und zur arbeitsmedizinischen Prävention greift sie das Thema Asbest von allen praxisrelevanten Perspektiven auf. Sie bietet Informationen zum Vorgehen bei Tätigkeiten an asbesthaltigen Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern (PSF). Grundsätzlich weist sie auf den Einsatz staubarmer Bearbeitungssysteme hin. Denn Staubentstehung, Staubablagerungen und Staubverschleppungen sind beim Thema Asbest die größten Herausforderungen. Darüber hinaus bietet die Branchenlösung eine Hilfestellung zur Gefährdungsbeurteilung, eine Muster-Betriebsanweisung und eine übersichtliche Schutzmaßnahmen- Checkliste für die Unternehmen an. Auf dieser Grundlage werden nun fortlaufend Arbeitsblätter für typische Tätigkeiten an asbesthaltigen PSF erstellt. Die Arbeitsblätter geben konkrete Hilfestellung bei der Auswahl geeigneter Arbeitsverfahren und der erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und dritter Personen.

Checkliste „Schutzmaßnahmen gegen Asbest“

  • Asbest im Arbeitsbereich vorhanden?
  • Gefährdungsbeurteilung durchgeführt?
  • Qualifiziertes Knowhow im Unternehmen organisiert?
  • Staubarmes Arbeiten ermöglicht?
  • Arbeitsmedizinische Prävention organisiert?
  • Unterweisung durchgeführt?
  • Anzeige- und Dokumentationspflichten eingehalten?

9. Oktober 2023

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