In Kürze

Neue Vorgaben für Arbeitsstätten

Mehrere technische Regeln für Arbeitsstätten – unter anderem zu Fluchtwegen und Notausgängen, zu Verkehrswegen und zur Beleuchtung – hat der Ausschuss für Arbeitsstätten beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales überarbeitet.

Infolge der 2016 aktualisierten Arbeitsstättenverordnung wurden Anpassungen an den Stand der Technik notwendig. Denn seitdem gilt unter anderem die geänderte Definition des Begriffs „Arbeitsplatz“ ohne zeitliche Begrenzung auch für Arbeitsplätze im Baugewerbe. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gibt einen Überblick über die neuen Regelungen.
 

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8. September 2022

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