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Infolge der 2016 aktualisierten Arbeitsstättenverordnung wurden Anpassungen an den Stand der Technik notwendig. Denn seitdem gilt unter anderem die geänderte Definition des Begriffs „Arbeitsplatz“ ohne zeitliche Begrenzung auch für Arbeitsplätze im Baugewerbe. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gibt einen Überblick über die neuen Regelungen.
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8. September 2022