Schwerpunkt

Auf Dächern sicher arbeiten

Sie sind für viele tödliche Unfälle auf dem Bau verantwortlich: Absturzunfälle mit Leitern, Gerüsten oder von bzw. durch Dächer. Ursache sind zumeist fehlende und unzureichende Schutzmaßnahmen.

Die Entwicklung ist besorgniserregend: Im ersten Halbjahr 2020 ereigneten sich erheblich mehr tödliche Arbeitsunfälle auf Baustellen als im Vorjahreszeitraum. Davon waren nahezu 50 Prozent Absturzunfälle, zumeist von Leitern, Gerüsten oder Dächern sowie Durchstürze durch Lichtkuppeln und Dachbeläge.

Hendrikje Rahming
Bild: Hendrikje Rahming

Hendrikje Rahming

Hochbau-Expertin bei der BG BAU, erläutert, wie in der Höhe sicher gearbeitet werden kann.
 

DAS WICHTIGSTE KURZ GESAGT

  • Absturzunfälle haben meist schwerwiegende Folgen. Deshalb: kein Risiko eingehen – auch wenn „oben“ nur wenige Handgriffe zu erledigen sind!
  • Bei Absturzgefahr müssen immer Schutzmaßnahmen ergriffen werden!
  • Absturzsicherung: Kollektive technische Schutzmaßnahmen (etwa Fassadengerüst oder Seitenschutz) haben immer Vorrang vor allen anderen!

Auf Dachflächen lauern Risiken

Häufig werden Vorschriften im Arbeitsschutz missachtet und es kom­mt zu Ab- und Durchstürzen. Fehlendes Gefahrenbewusstsein ist eine weitere Ursache: Wenn es schnell gehen muss, wird schon mal auf die Absturzsicherung verzichtet – oft mit schwerwiegenden Folgen. Fachleute der BG BAU wie Hendrikje Rahming analysieren die Unfälle regelmäßig und suchen nach Lösungen, um sie zu vermeiden. „Immer häufiger werden Photovoltaik-, Lüftungs-, Klima- und Wärmeabzugsanlagen oder Telekommunikationseinrichtungen auf Dächern installiert“, erläutert Hendrikje Rahming. „Diese Anlagen müssen regelmäßig gewartet werden. Häufig fehlen geeignete Vorrichtungen zur Sicherung. Diese sollten gleich beim Bau mitgeplant oder nachträglich nachgerüstet werden.“

Bevor es aufs Dach geht:

  • Vorab ist ohne Ausnahme zu klären, ob die Dachfläche für das Betreten und Arbeiten ausgelegt ist und ob wirksame Absturzsicherungen verfügbar sind.
  • Sich informieren, bevor es losgeht: Den Bauherren um die Unterlage für spätere Arbeiten nach Baustellenverordnung für das Gebäude oder vergleichbaren Dokumentationen ersuchen. Sie enthalten Informa­tionen zu Sicherheitseinrichtungen und deren Montage sowie zu den verwendeten Materialien.
  • Vorsicht: Der Ist-Zustand kann von den Angaben in Dokumenten abweichen – im Zweifelsfall prüfen und tragfähige Sicherungsmaßnahmen ergreifen.
  • Bauteile wie Faserzement-, Asbestzement- oder Bitumen-Wellplatten nur mit Sicherungsmaßnahmen wie lastverteilenden Belägen oder Laufstegen mit Seitenschutz betreten.

Bei allen Arbeiten ab 1 Meter Höhe sind Maßnahmen gegen Absturz Pflicht. „Auch ein Sturz aus niedriger Höhe kann verheerende Folgen haben. Seitenschutz oder Gerüste sind als kollektive Schutzmaßnahmen immer die erste Wahl. Kollektiv heißt, dass sie für die Bauarbeiten ständig vorhanden und für alle nutzbar sind“, macht Hendrikje Rahming klar. „Dauerhaft auf dem Flachdach installierte Seitenschutzsysteme, die es auch einklappbar gibt, sind eine praktische Lösung. An Schrägdächern können Firstschienen als langfristige Sicherungseinrichtung dienen.“

Achtung bei Lichtkuppeln und Dachverglasungen

Das gilt auch für Lichtkuppeln, Lichtbänder, Lichtplatten, Glasoberlichter und Shed-Verglasungen auf Dächern: „Oberlichter vermitteln meist ein Ge­fühl von Sicherheit. Sie wirken stabil, sind aber nur selten durchtrittsicher. Auch wer das weiß, kann stolpern oder einen falschen Schritt machen und durch eine Lichtplatte- oder Lichtöffnung stürzen. Manchmal sind sie durch Laub oder Ablagerungen schlecht sicht­bar und werden aus Versehen betreten.“
Getestete Kunststoffoberlichter erhalten in der Regel das Prüfergebnis „durchsturzsicher ein Jahr nach Einbau“ und so muss bis zum Beweis des Gegenteils davon ausgegangen werden, dass diese immer zu sichern sind!

Durchsturz verhindern:

  • Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass Oberlichter ohne zusätzliche Sicherungsmaßnahmen weder durchtritt- noch durchsturzsicher sind.
  • Verglaste Oberlichter sind nur durchsturzsicher, wenn die Verglasung nach DIN 18006-6 hergestellt wurde.
  • Auch auf dem Weg zum Arbeitsplatz müssen Lichtöffnungen ge­­si­chert oder abgesperrt werden.

Auf Seitenschutz bzw. Absperrungen kann nur verzichtet werden, wenn sie aus arbeitstechnischen Gründen, etwa bei Arbeiten an der Absturzkante, nicht möglich und stattdessen Auffangeinrichtungen (Fang- und Dachfanggerüste/Schutznetze) vorhanden sind. Nur wenn Seitenschutz und Auffangeinrichtungen unzweckmäßig sind, darf persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) verwendet werden.
„Da ein Verletzungsrisiko nicht auszuschließen ist, erfordert der Einsatz von PSAgA besondere Sorgfalt“, so Hendrikje Rahming. „Neben der Auswahl geeigneter Anschlageinrichtungen und der für diese Tätigkeiten geeigneten Personen, müssen diese im Umgang damit geschult und unterwiesen sein. Dazu braucht es ein lückenloses Rettungskonzept, das geübt werden muss.“

Falls es keine Alternative zu PSAgA gibt, müssen Unternehmerinnen und Unternehmer:

  • für den Einsatzzweck geeignete PSAgA bereitstellen und Anschlageinrichtungen festlegen,
  • eine Betriebsanweisung erstellen und ein funktionierendes Rettungskonzept vorweisen,
  • zwei für die Tätigkeiten geeignete Personen bestimmen.
  • Diese müssen unterwiesen sein und die Benutzung von PSAgA sowie die Rettungsszenarien geübt haben.
  • Die PSAgA ist mindestens alle 12 Monate durch eine sachkundige Person auf ihre Funktions­fähigkeit zu prüfen.

Häufiger von Ab- und Durchsturzunfällen sind Beschäftigte betroffen, die älter als 40 Jahre sind und über mehrjährige Berufserfahrung verfügen. Nachlassendes Gefahrenbewusstsein und risikobehaftete Angewohnheiten könnten Gründe dafür sein.

Gefährlichen Routinen vorbeugen:

  • Regelmäßig betriebsspezifische Unterweisungen der Beschäftigten durchführen und damit Bewusstsein für die eigene Sicherheit schaffen.
  • Unternehmensführung und aufsichtführende Personen haben Vorbildfunktion!
  • Tipp: mithilfe der Betrieblichen Erklärung der BG BAU das Sicherheitsbewusstsein im Team fördern.

Am Anfang steht die Gefährdungsbeurteilung

Mit der Gefährdungsbeurteilung lassen sich Risiken erkennen, wirksame Schutzmaßnahmen ergreifen und Beschäftigte unterweisen. „Gefährdungsbeurteilungen dürfen nicht als lästige Pflicht, sondern vielmehr als Chance für sicheres Arbeiten angesehen werden und sollten bereits Teil der Arbeitsvorbereitung sein“, sagt Bernhard Arenz, Präventionsleiter der BG BAU.

Das ist entscheidend:

  • Gefährdungsbeurteilung, Schutz­maßnahmen und Unterweisung gehen Hand in Hand.
  • Prüfen, ob die gewählten Schutzmaßnahmen jedes Absturzszenario berücksichtigen, und sie bei Bedarf sowie veränderten Gegebenheiten anpassen.
  • Beinahe-Unfälle, neue Normen oder geänderte Vorschriften sind ein Anlass, die Gefährdungsbeurteilung zu überprüfen.

Finanzielle Förderung durch die BG BAU

Seit Juli 2020 fördert die BG BAU präventive Maßnahmen gegen Absturz mit einer neuen beitragsunabhängigen Förderung - alles darüber auf einen Klick.

Regeln, hilfreiche Informationen und praxisgerechte Materialien gegen Absturz auf einen Blick finden Sie hier.

8. Januar 2024

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