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An hochgelegenen Arbeitsplätzen führen fehlende oder mangelhafte Sicherungseinrichtungen immer wieder zu schweren Unfällen. Daher will die BG BAU Unternehmerinnen und Unternehmer dabei unterstützen, in präventive Maßnahmen gegen Absturz an hochgelegenen, absturzgefährdeten Arbeitsplätzen und Verkehrswegen zu investieren. Antragsberechtigte Unternehmen haben im Rahmen des Modells der beitragsunabhängigen Förderung – dem Prämienpaket zur Absturzprävention – die Möglichkeit, sich ein Paket aus den Arbeitsschutzprämien gegen Absturz zusammenzustellen (ausgenommen Industrieschutzhelme).
Um die beitragsunabhängige Fördersumme zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.
Jede förderfähige Maßnahme wird dabei mit 50 Prozent der Anschaffungskosten bezuschusst, nur beschränkt durch eine maximale Fördersumme. Diese gliedert sich in drei Stufen von 3.000 Euro, 5.000 Euro (je Kalenderjahr) und 10.000 Euro (einmal in zwei Kalenderjahren). An jede der drei Stufen sind bestimmte Förderbedingungen geknüpft, die Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung umgesetzt haben müssen.
Ein Unternehmen kann gleichzeitig beide Arten der Förderung für Produkte und Maßnahmen zur Absturzprävention in Anspruch nehmen, sowohl beitragsabhängig wie bisher als auch – nun neu – beitragsunabhängig.
Unter anderem für diese Arbeitsschutzprämien für absturzgefährdete Tätigkeiten können Sie die neue beitragsunabhängige Förderung beantragen.
Informationen zu den Förderbedingungen und der gesamten Prämienauswahl finden Sie hier:
8. Januar 2024