Peter Manns, Versichertenvertreter,
Zimmermann Rensch-Haus GmbH
Bild: Wolfgang Bellwinkel - BG BAU
Aus der Praxis für die Praxis

Stimmen aus der Selbstverwaltung der BG BAU: Peter Manns

Versichertenvertreter, Zimmermann Rensch-Haus GmbH

Als gelernter Zimmerer ist Ihnen das Arbeiten in der Höhe vertraut. Was ist zu tun, um dabei Ab- und Durchstürze zu vermeiden?

Wer dort oben arbeitet, und sei es auch „nur“ zwei Meter über dem Boden, muss sich bewusst sein, welche Auswirkungen ein Absturz haben kann. Auch Stürze aus geringen Höhen können schwere Verletzungen nach sich ziehen, wie zum Beispiel einen Fersenbeinbruch. Viele unterschätzen diese Gefahren. Niemals sollte man auf die Idee kommen, dass Konzentration, Erfahrung und Körperbeherrschung allein ausreichen, um sicher in der Höhe zu arbeiten. Ohne eine Sicherung gegen Absturz geht es nicht!

 

Wie können Führungskräfte und Beschäftigte gemeinsam dafür sorgen, Routine und Nachlässigkeiten vorzubeugen?

Es ist wichtig, sich immer wieder über die Risiken bewusst zu werden. Ein gutes Mittel dafür sind Unterweisungen. In ihnen werden die Gefährdungen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen konkret benannt. Die Beschäftigten können dabei ihre Erfahrung einbringen. Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind für die Schutzmaß­­nahmen verantwortlich und bestehen auch gegenüber den Bauherren und Auftraggebenden darauf. Die Beschäftigten wenden sie konsequent an – auch und gerade, wenn es mal zack, zack gehen muss. Denn ihre Sicherheit hat für alle Beteiligten höchste Priorität!

2. Juni 2022

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