Infomedien

Mit BEM Fachkräfte halten

Neue Materialien der DGUV helfen, das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) im eigenen Betrieb zu nutzen.

Langzeiterkrankte Beschäftigte wie­der in den Betrieb einzugliedern, ist das Ziel des betrieblichen Eingliede­rungsmanagements (BEM). Arbeits­unfähigkeit kann damit vermieden werden. Zudem wird eine dauerhafte Beschäftigungsfähigkeit des Mitar­beitenden angestrebt.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen das BEM ab sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit anbieten, für Ar­beitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist die Teilnahme freiwillig. Gelingt der BEM-Prozess, gewinnen beide Seiten. Die DGUV hat zum Thema eine Musterpräsentation mit dazuge­hörigem Handout veröffentlicht, mit der sich das BEM unkompliziert und rechtssicher gestalten lässt.

Informieren Sie sich über die Vorteile des BEM:
www.dguv.de | Suchtext: d1182919
 

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25. Juli 2022

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