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Langzeiterkrankte Beschäftigte wieder in den Betrieb einzugliedern, ist das Ziel des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM). Arbeitsunfähigkeit kann damit vermieden werden. Zudem wird eine dauerhafte Beschäftigungsfähigkeit des Mitarbeitenden angestrebt.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen das BEM ab sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit anbieten, für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist die Teilnahme freiwillig. Gelingt der BEM-Prozess, gewinnen beide Seiten. Die DGUV hat zum Thema eine Musterpräsentation mit dazugehörigem Handout veröffentlicht, mit der sich das BEM unkompliziert und rechtssicher gestalten lässt.
Informieren Sie sich über die Vorteile des BEM
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5. Oktober 2023