DGUV Information 209-023: Lärm am Arbeitsplatz
Bild: DGUV
Infomedien

Lärm einfach runterschrauben

Lärm kann krank machen und stellt das höchste Risiko für einen Hörverlust dar. Die neue DGUV Information 209-023 „Lärm am Arbeitsplatz“ gibt Informationen zu geeigneten Lärmschutzmaßnahmen. 

Zentral ist dabei die Frage: Wie lässt sich Lärm im Vorfeld vermeiden oder reduzieren? Das können etwa Änderungen in den Arbeitsabläufen sein, zum Beispiel das Schlagen von Metall auf Metall vermeiden. Einen effektiveren Schutz für Ihre Beschäftigten bieten zudem Investitionen in lärmreduzierte Arbeitsmittel. Die BG BAU fördert diese mit den Arbeitsschutzprämien.

Weitere Kapitel der Broschüre geben Informationen zum persönlichen Gehörschutz sowie zu den rechtlichen Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Wussten Sie, dass Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner Sie beim Lärmschutz beraten können? 

Starten Sie jetzt Ihre Maßnahmen als Lärmschützerin oder Lärmschützer:
www.bgbau.de/209-023
 

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15. Juni 2022

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