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Bestimmte, bei der Arbeit verwendete Gefahrstoffe können einzeln oder im Gemisch zu Explosionen führen. Besteht diese Gefahr, verlangt unter anderem die Gefahrstoffverordnung, dass die Unternehmensleitung ein Explosionsschutzdokument erstellt. Das enthält auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung ein schlüssiges Konzept, wie Explosionen vermieden werden sollen und welche Schutzmaßnahmen dafür nötig sind. Eine Empfehlung, welche Angaben das Dokument umfassen sollte, erläutert die DGUV Information 213- 106 „Explosionsschutzdokument“. In die Zusammenstellung gehören etwa die physikalisch-chemischen Eigenschaften der Stoffe und Gemische sowie betriebliche Abläufe und Arbeitsprozesse im Umgang mit ihnen. Mit der Broschüre erhalten die Verantwortlichen einen Leitfaden, um ein lückenloses Explosionsschutzdokument erstellen zu können.
Explosivstoffe wie Sprengstoffe und chemisch instabile Gase werden in dieser DGUV Information nicht behandelt.
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1. November 2023