Der von Ihnen verwendete Browser wird von der BG BAU nicht mehr unterstützt. Es kann daher auf der BG BAU Website zu Darstellungsfehlern kommen.
2.768 Verdachtsfälle auf eine Berufskrankheit Hautkrebs wurden 2020 der BG BAU gemeldet. Damit sank diese Zahl um 11,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Schäden durch UV-Strahlung bei der Arbeit lassen sich vermeiden.
Mit dem Newsletter der BG BAU erhalten Sie alle wichtigen Meldungen und aktuelle Informationen zum Thema Arbeitsschutz per E-Mail – so etwa auch Hinweise zu neuen Arbeitsschutzprämien und Seminarangeboten.
Jetzt abonnieren!
Die sonnige Jahreszeit steht vor der Tür. Da die im Sonnenlicht enthaltene UV-Strahlung Haut und Augen schädigen kann, ist es wichtig, wirkungsvolle Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Lässt sich das Arbeiten in der Sonne durch technische und organisatorische Maßnahmen nicht ausreichend vermeiden, sind zusätzlich persönliche Schutzmaßnahmen erforderlich. Als clevere Lösung bieten sich Ergänzungen zum Arbeitshelm an. Während der Helm die Kopfhaut vor UV-Strahlung bewahrt, spenden Nackenschutz und Stirnblende Schatten für die Ohren, Teile des Halses und des Gesichts. Kombiniert mit UV-Schutzbrille, langärmliger Kleidung sowie UV-Schutzcreme, sind Beschäftigte gut geschützt. Ein Nackenschutz mit Stirnblende, eine UV-Schutzbrille und UV-Schutzkleidung werden durch die Arbeitsschutzprämien der BG BAU bezuschusst.
23. Juni 2022