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Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) hat Dämpfe und Aerosole, die beim Erhitzen von Bitumenbahnen oder Gießbitumen aus Oxidationsbitumen auftreten können, als krebserzeugend eingestuft. In Folge dieser Entscheidung ergeben sich für Unternehmen, die Oxidationsbitumen verarbeiten, bestimmte Auflagen, die dem Schutz ihrer Beschäftigten dienen. Bitumen kommt in großen Mengen beim Straßenbau als Bindemittel im Asphalt zum Einsatz und wird häufig als Bitumen-Dach und Dichtungsbahn sowie als Fugenverguss verwendet. In Klebstoffen oder Beschichtungen dient es zur Abdichtung von Bauwerkselementen. Werden lösemittelfreie Bitumenprodukte kalt verarbeitet, entstehen keine Gefahrstoffe.
Wird Bitumen dagegen erhitzt, dann entweichen gesundheitsschädliche Dämpfe und Aerosole in die Umgebungsluft, die Beschäftigte einatmen können. Im Fall von Oxdationsbitumen hat sich der Verdacht auf eine krebserzeugende Wirkung bestätigt. Oxidationsbitumen kommt vor allem als Gießbitumen und in manchen Bitumenbahnen zum Einsatz. Unternehmen, die Bitumenprodukte solcher Art heiß verarbeiten, sind gefordert, ihre Beschäftigten zuverlässig vor diesen Gefahrstoffen zu schützen.
In der Praxis kommen Dach- und Dichtbahnen aus Oxidationsbitumen als Rollenware auf die Baustelle. Beim Verarbeiten werden sie Stück für Stück abgerollt und kontinuierlich mit dem Gasbrenner erhitzt und verklebt. Bei diesem Schmelzvorgang entweichen aus dem Oxidationsbitumen krebserzeugende Dämpfe und Aerosole. Mit Polymerbitumenbahnen existiert ein Alternativprodukt, das gegenwärtig kostenintensiver ist, aber zunehmend Marktanteile gewinnt. Auch dieses Material gibt beim Erhitzen und Verschweißen Dämpfe und Aerosole ab. Diese stehen nach jetzigem Wissensstand aber nicht im Verdacht, krebserzeugend zu sein. Mit Air-Rectified Bitumen und Elastomerbitumen gibt es auch Ersatzstoffe für das Gießverfahren. Die ersten Ergebnisse aktueller Gefahrstoffmessungen zeigen für beide Alternativen vielversprechende Resultate.
Ist es weiterhin unverzichtbar, Oxidationsbitumen heiß zu verarbeiten, sind folgende Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor krebserzeugenden Stoffen zu ergreifen: | Zusätzlich kommen auf die Verantwortlichen in Unternehmen umfangreiche neue Dokumentationspflichten zu: |
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Auch auf diese Dokumentationspflichten sollten sich Unternehmen rechtzeitig einstellen, wenn sie weiterhin darauf angewiesen sind, Oxidationsbitumen heiß zu verarbeiten.
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Weitere Informationen zum Thema Gesprächskreis Bitumen
Details und Hintergründe im BauPortal-Schwerpunkt Bitumenheißverarbeitung
5. Januar 2024