Sicher arbeiten

Oxidationsbitumen

Beim Erhitzen von Oxidationsbitumen werden krebserzeugende Gefahrstoffe freigesetzt. Zum Schutz der Beschäftigten gelten neue Regeln für die Verarbeitung.

Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) hat Dämpfe und Aerosole, die beim Erhitzen von Bitumenbahnen oder Gießbitumen aus Oxidationsbitumen auftreten können, als krebserzeugend eingestuft. In Folge dieser Entscheidung ergeben sich für Unternehmen, die Oxidationsbitumen verarbeiten, bestimmte Auflagen, die dem Schutz ihrer Beschäftigten dienen. Bitumen kommt in großen Mengen beim Straßenbau als Bindemittel im Asphalt zum Einsatz und wird häufig als Bitumen-Dach und Dichtungsbahn sowie als Fugenverguss verwendet. In Klebstoffen oder Beschichtungen dient es zur Abdichtung von Bauwerkselementen. Werden lösemittelfreie Bitumenprodukte kalt verarbeitet, entstehen keine Gefahrstoffe.
 

Wo besteht Handlungsbedarf?

Wird Bitumen dagegen erhitzt, dann entweichen gesundheitsschädliche Dämpfe und Aerosole in die Umgebungsluft, die Beschäftigte einatmen können. Im Fall von Oxdationsbitumen hat sich der Verdacht auf eine krebserzeugende Wirkung bestätigt. Oxidationsbitumen kommt vor allem als Gießbitumen und in manchen Bitumenbahnen zum Einsatz. Unternehmen, die Bitumenprodukte solcher Art heiß verarbeiten, sind gefordert, ihre Beschäftigten zuverlässig vor diesen Gefahrstoffen zu schützen.
 

Alternativen zu Oxidationsbitumen

In der Praxis kommen Dach- und Dichtbahnen aus Oxidationsbitumen als Rollenware auf die Baustelle. Beim Verarbeiten werden sie Stück für Stück abgerollt und kontinuierlich mit dem Gasbrenner erhitzt und verklebt. Bei diesem Schmelzvorgang entweichen aus dem Oxidationsbitumen krebserzeugende Dämpfe und Aerosole. Mit Polymerbitumenbahnen existiert ein Alternativprodukt, das gegenwärtig kostenintensiver ist, aber zunehmend Marktanteile gewinnt. Auch dieses Material gibt beim Erhitzen und Verschweißen Dämpfe und Aerosole ab. Diese stehen nach jetzigem Wissensstand aber nicht im Verdacht, krebserzeugend zu sein. Mit Air-Rectified Bitumen und Elastomerbitumen gibt es auch Ersatzstoffe für das Gießverfahren. Die ersten Ergebnisse aktueller Gefahrstoffmessungen zeigen für beide Alternativen vielversprechende Resultate.
 

Mann wird beim Arbeiten mit Dachpappe durch Bitumen-Dämpfe gefährdet.
Auch bei der Verarbeitung im Gießverfahren entweichen krebserzeugende Dämpfe und Aerosole aus dem erhitzten Oxidationsbitumen.
Bild: BG BAU

Schutzmaßnahmen und Dokumentationspflichten

Ist es weiterhin unverzichtbar, Oxidationsbitumen heiß zu verarbeiten, sind folgende Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor krebserzeugenden Stoffen zu ergreifen: Zusätzlich kommen auf die Verantwortlichen in Unternehmen umfangreiche neue Dokumentationspflichten zu:
  • Die Beschäftigten sind über die gesundheitlichen Risiken aufzuklären.
  • Bevor das Bitumen erhitzt wird, ist der Gefahrenbereich abzugrenzen und zu kennzeichnen.
  • Die Beschäftigten tragen während der Heißverarbeitung geeigneten und funktionsfähigen Atemschutz, den das Unternehmen stellt. Der Zeitraum, in dem Atemschutz getragen werden darf, ist begrenzt.
  • Je höher die Temperatur, desto mehr Dämpfe und Aerosole werden freigesetzt. Bei der Verarbeitung von Oxidationsbitumen im Gießverfahren kann die mögliche Belastung durch eine so niedrig wie möglich regulierte Temperatur und einen abgedeckten Schmelzkessel erheblich herabgesetzt werden.
  • Die Beschäftigten erhalten eine arbeitsmedizinische Angebotsvorsorge für krebserzeugende Stoffe, zum Beispiel durch den AMD der BG BAU.
  • In der Gefährdungsbeurteilung ist jeweils zu begründen, warum das Oxidationsbitumen nicht durch einen unschädlichen bzw. weniger gefährlichen Stoff ersetzt werden kann.
  • Die Höhe und die Dauer der Belastung, der die Beschäftigten durch die Bitumenverarbeitung ausgesetzt sind, muss für die einzelnen Beschäftigten dokumentiert werden. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 40 Jahre. Betroffene können die Unterlagen jederzeit einsehen und bekommen sie bei Ausscheiden ausgehändigt.
  • Dampf und Aerosol aus Oxidationsbitumen müssen in das betriebliche Gefahrstoffverzeichnis aufgenommen werden.

Auch auf diese Dokumentationspflichten sollten sich Unternehmen rechtzeitig einstellen, wenn sie weiterhin darauf angewiesen sind, Oxidationsbitumen heiß zu verarbeiten.

 

Weitere Informationen zum Thema Gesprächskreis Bitumen

Details und Hintergründe im BauPortal-Schwerpunkt Bitumenheißverarbeitung

5. Januar 2024

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