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Es ist nicht leicht, Sicherheit und Gesundheit auf Baustellen zu organisieren – denn sie sind nur ein Teil eines großen Ganzen. Die Bauherrin oder der Bauherr, die Planerinnen und Planer, die bauausführenden Unternehmen sowie die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatorinnen und -koordinatoren (SiGeKo) müssen an einem Strang ziehen, um die unterschiedlichen Interessen der Beteiligten in Einklang zu bringen und die vielfältigen Anforderungen auf der Baustelle umzusetzen. Belohnt werden die Anstrengungen mit einem sicheren und reibungslosen Arbeitsablauf.
Basis der Arbeitsschutzmaßnahmen ist die Baustellenverordnung (BaustellV) oder „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf der Baustelle“, die 1998 in Kraft trat. „Ziel der Baustellenverordnung ist es, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen zu verbessern. Das soll etwa dadurch erreicht werden, dass Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bereits in der Planungsphase eines Bauprojekts berücksichtigt werden und dass auf eine bessere Koordination der Gewerke geachtet wird. So sollen Arbeitsunfälle systematisch verhindert und zugleich Störungen im Bauablauf verringert werden“, sagt Bernhard Arenz, Präventionsleiter der BG BAU.
Wenn an der Planung und Ausführung von Bauarbeiten viele Personen mit unterschiedlichen Rollen und Aufgaben beteiligt sind und somit hoher Koordinierungsbedarf besteht, muss die Bauherrin beziehungsweise der Bauherr eine oder einen sachkundigen SiGeKo bestellen oder die Aufgaben selbst übernehmen. Die Aufgaben der oder des SiGeKo können laut Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 30) auch von Architektinnen und Architekten, Ingenieurinnen und Ingenieuren sowie staatlich geprüften Technikerinnen und Technikern übernommen werden, wenn sie über die erforderlichen Qualifikationen verfügen.
Auch wenn die Bauherrin oder der Bauherr die Aufgaben der oder des SiGeKo selbst übernimmt, ist beim Vorliegen der entsprechenden Bedingungen die Anfertigung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans erforderlich.
„Die oder der SiGeKo hat eine Schlüsselrolle für den Arbeitsschutz auf der Baustelle.“
Die oder der SiGeKo koordiniert die sichere Zusammenarbeit mehrerer Gewerke am Bau sowie Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Bereits in der Planungsphase prüft die oder der SiGeKo mögliche Gefahren und sorgt für ihre Beseitigung oder für die erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen. „Die oder der SiGeKo hat eine Schlüsselrolle für den Arbeitsschutz auf der Baustelle. Sie oder er achtet während der gesamten Bauphase darauf, dass die Maßnahmen eingehalten werden und hat bei Verstößen Hinweise an die Bauherrin, den Bauherrn oder die Bauüberwachung zu geben“, so Arenz.
Diese Aussage zeigt: Die oder der SiGeKo selbst ist nicht weisungsbefugt – außer, sie oder er hat von der Bauherrin oder dem Bauherrn beispielsweise Hausrecht auf der Baustelle erteilt bekommen. Die Umsetzung des SiGe-Plans verantworten an erster Stelle die jeweiligen Unternehmerinnen und Unternehmer der Gewerke. Gemäß § 8 Arbeitsschutzgesetz sind mehrere Arbeitgerinnen und Arbeitgeber mit Beschäftigten auf einer Baustelle verpflichtet, bei der Durchführung der Arbeitsschutzvorschriften zusammenzuarbeiten. Die unterschiedlichen Interessen der Akteurinnen und Akteure auf einer Baustelle können zu Konflikten führen. Während die Bauleitung vorrangig auf die Einhaltung von Terminen, Kosten und Qualität achtet, konzentriert sich die oder der SiGeKo auf die Arbeitsschutzmaßnahmen. Arenz: „Kurzfristig mag eine Intervention der oder des SiGeKo bei Sicherheitsmängeln stören – langfristig werden damit viele Sorgen und Probleme verhindert.“
Bei Bauprojekten mit bestimmten Merkmalen erarbeitet die oder der SiGeKo im Vorfeld einen SiGe-Plan. Darin sind die gemeinsamen Schutzmaßnahmen auf der Baustelle im Zusammenspiel der einzelnen beteiligten Gewerke festgelegt. Der SiGe-Plan wird während des gesamten Bauprozesses kontinuierlich fortgeschrieben.
Die für die Erstellung des SiGe-Plans notwendigen Dokumente müssen durch die beteiligten Unternehmen an alle Verantwortlichen übermittelt werden. Dies geschieht am besten bei der Vertragsunterzeichnung. „Eine Baustelle kann ein unübersichtlicher, bisweilen gefährlicher Ort sein. Doch wenn der Arbeitsschutz wie alle anderen Tätigkeiten auch von Anfang an mitgedacht und geplant wird, ist viel gewonnen – und viel für die Sicherheit getan“, fasst Arenz zusammen.
8. Dezember 2023