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Für Dämpfe und Aerosole, die bei der Heißverarbeitung von Bitumenprodukten entstehen, hat der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) im Jahr 2019 einen neuen Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) festgelegt. Er liegt nun bei 1,5 Milligramm pro Kubikmeter Luft und seine Einhaltung stellt eine große Herausforderung für die Unternehmen dar. Ziel ist es, die Gesundheit der Beschäftigten vor Dämpfen und Aerosolen bei der Heißverarbeitung von Bitumen zu schützen.
Um das anspruchsvolle Ziel zu erreichen, den reduzierten AGW zu unterschreiten, hat der Gesetzgeber den betroffenen Unternehmen eine Übergangsfrist von mehreren Jahren bis zum 31. Dezember 2024 eingeräumt.
Bitumen kommt vor allem im Straßenbau als Bindemittel im Asphalt zum Einsatz. Wird Bitumen kalt verarbeitet, entstehen keine Dämpfe. Walz- oder Gussasphalt muss jedoch heiß eingebaut werden. Bei hohen Temperaturen entweichen aus den Bitumenanteilen gesundheitsschädliche Dämpfe und Aerosole in die Luft im Arbeitsbereich. Für den Straßenbau wurden „temperaturabgesenkte Asphaltmischungen“ (TA-Asphalt) entwickelt, die sich bei geringeren Temperaturen verarbeiten lassen und dabei weniger gesundheitsschädliche Stoffe freisetzen.
Doch das allein reicht nicht aus, um die Belastung soweit zu reduzieren, dass der AGW eingehalten werden kann. Betroffene Unternehmen sind gefordert, die Initiative zu ergreifen, um ihre Beschäftigten vor den Gefahrstoffen zu schützen. Das ist mit entsprechenden Investitionen verbunden – eine unternehmerische Herausforderung.
Eine von Bauverbänden, IG BAU und Maschinenherstellern getragene Branchenlösung, an der die BG BAU beteiligt ist, soll garantieren, dass die Beschäftigten konsequent geschützt werden. Aber auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Betriebe wird berücksichtigt. Die Branchenlösung enthält ein gemeinsam abgestimmtes Maßnahmenpaket, das auch dessen Umsetzung innerhalb der Übergangsfrist regelt.
Bei Walzasphalt lässt sich die Belastung durch Dämpfe durch eine Kombination zweier Maßnahmen senken: dem Einbau von TA-Asphalt mit abgesaugten Asphaltfertigern. Diese Maschinen sind hierzulande noch selten, aber etwa in Frankreich bereits flächendeckend im Einsatz. Die Hersteller von Walzasphaltfertigern haben reagiert und bieten ihre Maschinen standardmäßig im Rahmen der Erstausrüstung mit einer Absaugeinrichtung an. Damit sind Fertigerfahrende und Bohlengänger erheblich weniger Bitumendämpfen und Aerosolen ausgesetzt. Unternehmen sollten bei der Beschaffung von neuen Fertigern darauf bestehen, dass sie mit einer Absauganlage ausgerüstet sind.
Auch für Asphaltfertiger im Bestand gibt es Lösungen. Im Einzelfall können Maschinen ab den Baujahren 2012/2013 mit Absaugeinrichtungen nachgerüstet werden. Die BG BAU fördert die Anschaffung von Nachrüstkits zur Absaugung von Bestandsmaschinen mit einer Arbeitsschutzprämie. Ziel soll es sein bis zum Ablauf der Übergangsfrist Ende 2024 nahezu die gesamte im Bundesgebiet eingesetzte Flotte mit einer Absaugeinrichtung auszustatten.
Unkomplizierter gestaltet sich der Schutz von Walzenfahrerinnen und -fahrern. Wenn sie mit ihren Fahrzeugen die noch heiße Asphaltdecke verdichten, werden wiederum Bitumendämpfe freigesetzt. Damit sie nicht in die Kabinen der Walzen gelangen, müssen deren Fenster geschlossen bleiben. Klimaanlagen für den Betrieb bei sommerlicher Hitze sind dringend zu empfehlen.
Technische Lösungen zur Reduzierung der Belastungen stehen auch für die Heißverarbeitung von Gussasphalt im Raum. Abhängig von den Tätigkeiten sind Entwicklungen von Absaug- und Lüftungsanlagen sowie ferngesteuerter Vorrichtungen im Gange.
Wie im Arbeitsschutz üblich, erfolgt die Anwendung der Schutzmaßnahmen nach der Hierarchie des STOP-Prinzips. Zuerst ist also zu prüfen, ob die Quelle des Gefahrstoffs nicht durch einen verträglicheren Ersatzstoff ersetzt werden könnte. Das geschieht etwa mit dem Einbau von TA-Asphalt. In der Folge sind die technischen Möglichkeiten mit Schutzwirkung auszureizen. Bei Walzasphalt geschieht das mit abgesaugten Fertigern. Wird Gussasphalt verarbeitet, helfen Absaug- und Lüftungsvorrichtungen sowie Schließ- und Fernsteuerungsmechanismen. Nicht zuletzt sorgen auch abgedeckte Transportgeräte dafür, Beschäftigte vor den Belastungen durch Dämpfe und Aerosole zu schützen. Der Abfolge gemäß sollten Unternehmen nun abwägen, welche Maßnahmen sie ergreifen, damit der AGW zukünftig eingehalten wird. Welcher Schutz auch immer zum Einsatz kommt: Arbeitgeberseitig muss eine Betriebsanweisung erstellt und die Beschäftigten unterwiesen werden. Und zwar bevor es an die Arbeit geht.
Arbeitsschutzprämie
Informationen zur Förderung von Absaugeinrichtungen
Detaillierte Informationen zum Thema
Die Branchenlösung in voller Länge
Details und Hintergründe im BauPortal-Schwerpunkt Bitumenheißverarbeitung
5. Januar 2024